Kind über einen Messengerdienst aufgefordert, Nacktbilder zu schicken – Präventionshinweis des Polizeipräsidiums Niederbayern.


10.04.2019, PP Niederbayern
Kind über einen Messengerdienst aufgefordert, Nacktbilder zu schicken – Präventionshinweis des Polizeipräsidiums Niederbayern.
NÖRDL. LANDKREIS LANDSHUT. Ein 12-jähriges Mädchen wurde offensichtlich über einen bekannten Messengerdienst von einem 54-jährigen Mann aus Nordrhein-Westfalen aufgefordert, Nacktbilder von sich zu fertigen und an ihn zu schicken.

Bekanntgeworden ist der Vorfall, nachdem die Mutter ihre Tochter am Montag, 08.04.2019, zunächst bei der Polizei als abgängig gemeldet hatte. Zuvor fand die Mutter auf dem Handy ihrer Tochter einen Chatverlauf mit einem jungen Mann , der das Mädchen aufforderte, Nacktbilder von sich zu fertigen und an diesen zu übersenden. Angeblich habe das Mädchen den Mann in einem Chat kennengelernt – Bilder hatte die 12-Jährige glücklicherweise noch nicht weiter verschickt. Die Kripo Landshut hat zusammen mit der Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes eingeleitet. Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte den aktuellen Vorfall zum Anlass nehmen und Eltern und Erziehungsverantwortliche für dieses Thema sensibilisieren.Kinder und Jugendliche verbringen heutzutage viel Zeit im Netz und sind online. Die Möglichkeit des schnellen, unkomplizierten und anonymen Austausch bieten nicht nur den ihnen Vorteile, sondern ermöglichen auch Kriminellen, gezielt mit Kindern den Kontakt zu suchen, das Vertrauen des Kindes zu erlangen um in der Folge Kontakte auf sexueller Grundlage herzustellen (Cybergrooming). Um derartige Vorfälle zu vermeiden, ist es aus Sicht des Polizeipräsidiums Niederbayern wichtig, dass Eltern ihr Kind beim Surfen und Chatten begleiten und Hilfe anbieten.
Vereinbaren Sie Verhaltens- und Sicherheitsregeln im Umgang mit dem Internet. Zeigen Sie Interesse für die Onlinekontakte Ihres Kindes. Zeigen Sie sich gegenüber Ihrem Kind gesprächsbereit und bieten ihm an, bei negativen Erfahrungen im Internet stets ein offenes Ohr zu haben. Dabei sollte es jedoch keine Verbote oder Strafen befürchten müssen. Vorsicht beim Veröffentlichen persönlicher Daten – Profil-/Nutzernamen sollten keine Hinweise auf persönliche Daten (Namen, Alter, Wohnort etc.) enthalten Seien Sie misstrauisch, ob sich wirklich die Person hinter dem Chatpartner verbirgt, persönliche Treffen mit unbekannten Onlinekontakten sollten nicht vereinbart werden, zumindest nicht ohne Begleitung Webcam ausgeschaltet lassen und ggf. sogar abkleben. Unangenehme Chats sofort beenden.

Weiterführende Informationen u. a. zum Thema „Cybergrooming“ finden Sie über nachfolgenden Link bzw. über den Download der Broschüre „Klicks-Momente“.
Linksammlung Polizei-Beratung
BR Klicks Momente   (.pdf )

Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014Veröffentlicht: 10.04.2019, 12:46