15.04.2019 – 10:56, Polizei Bielefeld, Bielefeld (ots)
SI / Bielefeld / Gadderbaum - Ein 48-jähriger Bielefelder gab am Samstag, den 13.04.2019, über den Notruf an, Hilfe für einen Schwerverletzten in Löhne zu benötigen. Vor Ort trafen die Beamten keine hilfesuchende Person an.
Gegen 20:00 Uhr traf der Anruf in der Leitstelle der Bielefelder Polizei ein. Der Anrufer bat um Hilfe für eine Person in Löhne. Daraufhin fuhren Beamte der Polizei Herford zu der genannten Adresse, trafen dort jedoch keine Person an, die Hilfe benötigte. Der 48-jährige Anrufer ist der Polizei bekannt. Er hat bereits mehrere Polizeieinsätze veranlasst, ohne dass sich jemand in einer Notlage befand. Deswegen mahnt die Polizei: Wer die Polizei beispielsweise zu ausgedachten Situationen ruft, kann den Tatbestand des § 145 StGB "Missbrauch von Notrufen..." erfüllen. Es handelt sich auf keinen Fall um einen Streich, sondern um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann. Gegen den Mann wurde Strafanzeige erstattet.
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