15.04.2019 – 11:31, Kreispolizeibehörde Borken, Gronau (ots)
Elektromobilität hat ihre Grenzen: Mit einem E-Skateboard war am Freitagvormittag ein 31-Jähriger auf der Dorotheenstraße in Gronau-Epe unterwegs. Polizeibeamte kontrollierten ihn und stellten fest, dass dafür weder eine Betriebserlaubnis vorlag noch ein Versicherungsnachweis. Der Gronauer war nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass er ein solches Fahrzeug auch im öffentlichen Verkehrsraum nutzen könne. Die Beamten klärten ihn über die tatsächlichen Gegebenheiten auf: E-Skateboards mit einer Geschwindigkeit von mehr als sechs km/h dürfen bislang nur im abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr fahren, zum Beispiel auf abgegrenzten Innenhöfen oder der Terrasse - eine Ausnahmeverordnung gibt es noch nicht. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sei eine Zulassung von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen derzeit auch nicht vorgesehen für solche Fahrzeugtypen, die schneller als 20 km/h fahren können - um ein solches handelte es sich im konkreten Fall. Die Polizeibeamten untersagten dem 31-Jährigen die Weiterfahrt.
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