Gescher/Kreis Borken – Kooperative Kontrollaktion erfolgreich

POL-BOR: Gescher/Kreis Borken - Kooperative Kontrollaktion erfolgreich
17.04.2019 – 13:23, Kreispolizeibehörde Borken, Gescher/Kreis Borken (ots)
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Auf den Transport von Gülle, Tieren und auf Kühltransporte richtete sich am Dienstag, 16.04.2019, der Fokus einer besonderen Kontrollaktion. Das Ergebnis spricht eine eindeutige Sprache: Mehr als die Hälfte der kontrollierten Fahrzeuge boten einen Anlass, etwas zu beanstanden.

Zahlreiche beteiligte Behörden und Institutionen zogen bei der Aktion an einem Strang: Kräfte der Gruppen Borken und Ahaus des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde, unterstützt durch die Kradgruppe, hatten sich an der Kontrollstelle in Gescher ebenso dazu eingefunden wie Vertreter des Veterinäramtes, der Lebensmittelüberwachung, der Landwirtschaftskammer sowie der Bußgeldstelle. Gemeinsam wurde eine kooperative Schwerpunktkontrolle zur Bekämpfung von speziellen Verstößen im gewerblichen Güterverkehr durchgeführt.

Eingerichtet worden war die Kontrollstelle auf dem Gelände des Interkommunalen Bauhofes in Gescher an der B 525: Zwischen 08.00 Uhr und 15.00 h kontrollierten dort die Kontrollteams die Fahrzeuge. Kradfahrer der Polizei trafen eine Vorauswahl aus dem fließenden Verkehr der umliegenden Straßen und geleiteten die Transporte anschließend zur Kontrollstelle. Dort stellte sich heraus, dass mehr als die Hälfte der 31 kontrollierten Fahrzeuge zu beanstanden waren.

Durch die Polizei wurden unter anderem Verstöße im Bereich des Fahrpersonalgesetzes festgestellt, das heißt Überschreitungen der Lenk- und Ruhezeiten bzw. eine falsche und fehlerhafte Handhabung der Aufzeichnungstechnik: Ein Fahrzeugführer z.B. fuhr mit zwei Fahrerkarten, um seine Arbeitszeit entsprechend aufteilen zu können. Eine Karte wurde, unabhängig der Anzeigenfertigung eingezogen. Darüber hinaus wurden Mängel in der Ladungssicherung sowie der Ladungsgewichte konstatiert. Folge daraus war ein Verwiegen der Fahrzeuge mit anschließender Anzeigenfertigung bzw. ein Untersagen der Weiterfahrt bis zur Sicherung der Ladung. Bei ausländischen Fahrzeugführern führten die Verstöße zur Erhebung von Sicherheitsleistungen, die vor Ort entrichtet werden mussten.

Durch das Veterinäramt wurden neun Transporte geprüft: Die anwesende Tierärztin stellte fehlende Befähigungsnachweise der Fahrer von Tiertransporten fest sowie fehlende Zulassungsnachweise nach der Tierschutz Transport Verordnung. Vorhandene Transportbescheinigungen wurden teils falsch beziehungsweise lückenhaft geführt oder tierseuchenrechtliche Auflagen wie das Reinigen von leeren Fahrzeugen nicht beachtet. Die Beladungsdichte bei einem Schlachtschweinetransport aus den Niederlanden wurde nicht beachtet, was auch zu einer Überladung mit anschließender Ahndung führte. Auf ein Umladen der Tiere wurde in diesem Fall aus Gründen des Tierwohls verzichtet, da die kurze Restfahrt zum Schlachthof für die Tiere weniger Stress bedeutete als ein Umladevorgang. Nutz- und Schlachttiere wurden teils gemeinsam auf einem Transport befördert, was nicht erlaubt ist. Auf einem Transporter befand sich eine nicht transportfähige Schlachtkuh. Dies führte auf Anordnung der Tierärztin zu einem Umladen der Tiere vor Ort auf einen anderen Transporter. Von Seiten der Veterinärbehörde werden in den vorliegenden Fällen Bußgeldverfahren bzw. anderweitige Maßnahmen eingeleitet. Darüber hinaus lagen auch hier Verstöße in Sachen Überladung und Fahrpersonal vor.

Durch die Lebensmittelüberwachung wurden zehn Kühltransporte geprüft: Dabei handelte es sich unter anderem um Schweinehälften, Geflügelreste für die Tierfutterherstellung, Wurstwaren, Salate, Sauermilch, Fisch und Asia-Produkte. Verstöße im Sinne der Lebensmittelüberwachung wurden dabei nicht festgestellt. Jedoch lagen auch bei diesen Transporten Verstöße im Bereich Ladungssicherung vor.

Durch die Landwirtschaftskammer wurden vier Transporte geprüft: Bei zwei Transporten wurden Gülleproben entnommen. Prüfberichte wurden hierzu gefertigt. Ob diese zu weiterführenden Maßnahmen (Bußgeldverfahren) durch die Landwirtschaftskammer führen, konnte vor Ort noch nicht gesagt werden. Bei diesen Transporten wurden Gärreste aus einer Biogasanlage sowie Rindergülle transportiert. Bei zwei weiteren Transporten handelte es sich um Leerfahrten. Gerade bei den Gülletransporten fiel auf, dass sich nach circa zwei Stunden Kontrollzeit keine Fahrzeuge dieser Art mehr auf oder in der Nähe des Kontrollbereiches befanden.

An fast allen kontrollierten Fahrzeugen fand eine kooperative Kontrolle statt. Das bedeutet: Zur Kontrolle der Polizei kamen je nach Fahrzeugtyp immer noch Vertreter des entsprechenden Fachbereichs hinzu, die ihren Bereich prüfte und auch hier Berichte, Anzeigen und Vorgänge fertigten.

Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Borken wird in Zukunft weitere gemeinsame Kontrollaktionen durchführen. Darüber hinaus finden Kontrollen des gewerblichen Güter-/Personenverkehrs auch aus dem täglichen Dienst heraus statt.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/