Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr / Zug fährt bei Cloppenburg in Sofa

BPOL-BadBentheim: Gefährlicher Eingriff in den BahnverkehrZug fährt bei Cloppenburg in Sofa
18.04.2019 – 23:28, Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, Cloppenburg (ots)

Am Donnerstagabend ist es im Cloppenburger Stadtgebiet zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr gekommen. Die NordWestBahn (NWB) 82395 fuhr auf der Fahrt von Osnabrück nach Oldenburg gegen 18:45 Uhr in ein auf die Gleise gelegtes Sofa. Der aufmerksame Triebfahrzeugführer (Lokführer) hatte zuvor das Hindernis auf den Gleisen erkannt und umgehend eine sogenannte Schnellbremsung eingeleitet. Am Tatort unweit der Fritz-Reuter-Straße war der mit ca. 40 Personen besetzte Zug mit einer Geschwindigkeit von etwa 70-80 km/h in das Hindernis gefahren. Das Sofa wurde anschließend noch durch den Lokführer aus dem Gefahrenbereich entfernt und er setze anschließend mit seinem Zug die Fahrt in Richtung Oldenburg fort. Hinweise auf verletzte Personen liegen der Bundespolizei nicht vor. Die NWB wurde durch den Vorfall laut jetzigem Kenntnisstand nicht beschädigt. Am sogenannten Schienenräumer der NWB - vorne am Triebfahrzeug - konnten Spuren vom Sofa festgestellt werden. Ggf. muss entsprechendes Fachpersonal den Zug noch genauer in Augenschein nehmen. Wegen des Vorfalls verspätete sich der Zug um 4 Minuten. Im Bereich insbesondere unterhalb der dortigen Bahnüberführung halten sich offensichtlich öfters Personen auf. Die Beamten konnten u.a. Müll und Trampelpfade in und an den Bahnanlagen feststellen. Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" aufgenommen. Sachdienliche Hinweise an die Bundespolizei in Oldenburg unter 0441 - 218380. Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende Züge - wie auch die NWB - sind sehr leise und werden nur sehr spät wahrgenommen.

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