18.04.2019 – 11:37, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Ein Ford parkte gegen 12 Uhr in der Biberacher Straße. Eine 89-jährige ging hinter dem Fahrzeug entlang. Die 64-jährige Fahrerin parkte rückwärts aus. Hierbei stieß der Pkw gegen die Fußgängerin. Sie stürzte und erlitt schwere Verletzungen. Rettungskräfte brachten die Frau in ein Krankenhaus. Am Pkw entstand kein Schaden. Die Polizei Biberach (Tel. 07351/4470) hat die Spuren gesichert und ermittelt den genauen Unfallhergang.
"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird". So lautet die Grundregel für alle Verkehrsteilnehmer. Denn nicht nur das eigene Auto muss beherrscht werden. Andere Fahrzeuge, Fußgänger, Zustand der Straße, Wetter, Tageszeit: Alle diese Dinge wirken sich auf den Fahrer aus. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de
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