26.04.2019 – 11:35, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Mehrere Jugendliche waren gegen 20.15 Uhr beim Grillen an einem Rottenacker See. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei brachte ein 17-Jähriger einen Grill mit. Der sei aus noch unbekannter Ursache umgekippt. Der heiße Inhalt entzündete das Schilf. Die Feuerwehr kam und löschte den Brand. Die Jugendlichen hatten sich über den Hinweis an einer Tafel hinweggesetzt, wonach das Grillen an der Stelle verboten ist. Jetzt müssen sie mit einem Bußgeld rechnen.
Tipps der Polizei:
- Nur an dafür vorgesehenen Orten grillen. "Wildgrillen" ist nicht umsonst verboten. - Den Grill auf einen ebenen, feuerfesten Grund stellen, damit er nicht umkippen kann oder heruntergefallene Glut etwas anzünden kann - Bei Kohle- oder Gasgrills für ausreichend Luftzufuhr sorgen, da die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung besteht. Deshalb niemals in geschlossenen Räumen grillen. - Den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen und Kinder fernhalten. - Nach dem Grillen die heiße Glut oder Asche löschen.
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