28.04.2019 – 14:30, Polizei Wolfsburg, Wolfsburg (ots)
Am 27.04.2019, gegen 02:00 Uhr wurde während einer Verkehrskontrolle ein Fahrzeug kontrolliert, bei welchem die Betriebserlaubnis erloschen war. Als der 22-jährige Wolfsburger mit seinem VW Golf Clubsport in die Verkehrskontrolle fuhr, wusste er noch nicht, was auf ihn zukam. An dem Fahrzeug wurden Veränderungen am Fahrwerk, der Auspuffanlage, den Rädern sowie eine Leistungssteigerung festgestellt. Teilweise waren diese Veränderungen nicht eingetragen. Trotz der allgemeinen Betriebserlaubnis der Abgasanlage hätte eine Abnahme aufgrund der Leistungssteigerung des Motors erfolgen müssen. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges ist dadurch erloschen. Ein Gutachten muss nun klären, ob auf den Fahrzeugführer neben den begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten außerdem eine Strafanzeige wegen einem Steuerverstoß zukommt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Auflagen der verschiedenen Prüfzeugnisse eingehalten werden müssen.
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