29.04.2019 – 13:08, Bundespolizeiinspektion Dresden, Dresden (ots)
Am vergangenen Samstag, dem 27.04.2019, meldete sich der Betreiber eines Mobilfunkladens im Hauptbahnhof Dresden und gab an, dass ein Kunde das seit fast einer Stunde geschlossene Geschäft nicht verlassen wolle.
Bundespolizisten prüften den Sachverhalt und stellten bei dem 62-Jährigen gleich drei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Potsdam und Stuttgart fest. Diese waren wegen Betruges, Hausfriedensbruchs und Beleidigung sowie des Erschleichens von Leistungen in 134 Fällen erlassen worden. In Summe ergaben sich so mehr als 3 Jahre und 6 Monate Gesamtfreiheitsstrafe.
Warum der Mann aus dem Landkreis Havelland partout im Geschäft bleiben wollte, ist unklar. Fakt ist, dass er seinen jetzigen Aufenthaltsort in der JVA Dresden nicht so schnell verlassen wird.
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