08.05.2019 – 12:43, Bundespolizeiinspektion Klingenthal, Zwickau (ots)
Am gestrigen Dienstag verhafteten Bundespolizisten in Zwickau zwei Personen, gegen die Vollstreckungshaftbefehle bestanden. Während ein 32-jähriger Pakistaner durch entrichten einer gegen ihn verhängten Geldstrafe auf freiem Fuß blieb, musste eine 54-Jährige ins Gefängnis.
Beamte der gemeinsamen Fahndungsgruppe von Bundespolizei und Polizeidirektion Zwickau hatten den Asylbewerber am späten Nachmittag an seiner Arbeitsstelle aufgesucht, um einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Zwickau zu vollstrecken. Das Landgericht Zwickau hatte den Mann wegen Körperverletzung - er hatte im Januar 2017 einen Inder auf dem Hauptbahnhof der Stadt attackiert - zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 33 Euro verurteilt. Trotz Rechtskraft dieses Urteils seit mehr als einem Jahr, hatte er den daraus resultierenden Betrag von 2.970 Euro bislang nicht bezahlt. Das holte er gegenüber den Beamten nun nach und blieb deshalb frei.
Anders erging es der Frau, die am späten Abend im Hauptbahnhof von Bundespolizisten kontrolliert wurde. Sie war vom Amtsgericht Chemnitz wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden, hatte ebenfalls bislang nicht gezahlt und konnte dies auch gestern nicht. Somit endete der Tag für die derzeit wohnsitzlose Sächsin in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz, wo sie eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten musste.
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