08.05.2019 – 12:38, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Kurz vor 15 Uhr war ein Ford in der Herwartstraße unterwegs. Ein Roller fuhr von einem Spielplatz auf die Straße. Auf den Verkehr hatte der Lenker des Zweirades nicht geachtet. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Der Rollerfahrer stürzte. Als der Autofahrer die Polizei verständigte, stand er auf und schraubte an seiner Vespa das Kennzeichen ab. Damit flüchtete er zu Fuß. Sein Zweirad ließ er zurück. Es war nicht mehr fahrbereit. Dennoch kam der Unfallverursacher nicht weit: Die Polizisten lasen die Individualnummer des Zweirades ab und ermittelten so den Besitzer des Fahrzeugs. Nun wollen die Beamten vom Polizeirevier Heidenheim (07321/3220) herausfinden, wer mit der Vespa den Unfall verursacht hat. Den Sachschaden an den Fahrzeugen schätzt die Polizei auf ungefähr 3.500 Euro.
Die Polizei mahnt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
+++++0852464
Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/