Zweite gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ravensburg und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 20.05.2019

POL-KN: Zweite gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ravensburg und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 20.05.2019
20.05.2019 – 11:10, Polizeipräsidium Konstanz, Bad Saulgau / Landkreis Sigmaringen (ots)

Weitere Erkenntnisse zum Fallschirmunfall in Bad Saulgau vom 18.05.2019

Wie die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Sigmaringen in dem Fall zwischenzeitlich ergaben, kam es vor dem Absturz zwischen den beiden beteiligten Fallschirmspringern in einer Flughöhe von etwa 100 Metern über Grund zu einer Kollision der beiden Schirmkappen. Hierdurch gerieten beide Springer ins Trudeln und stürzten ab. Beide Männer versuchten noch, ihre Rettungsschirme auszulösen, was im Fall des 32-Jährigen auch gelang, aufgrund der geringen Flughöhe wurde hier aber keine Wirkung mehr erzielt. Die beiden Freifallspringer waren im Rahmen einer Benefizveranstaltung der ortsansässigen Fallschirmschule beim ersten Sprung des Tages in einer Gruppe von 17 Springern in etwa 4.000 Metern Höhe aus ein und demselben Flugzeug abgesetzt worden und hatten vor dem Absturz in einer Flughöhe von etwa 1.000 Metern ihre Hauptschirme ordnungsgemäß geöffnet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Ravensburg wird im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen zur genauen Klärung des Unglücksablaufs auch ein Sachverständigengutachten eingeholt.

Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl, Staatsanwaltschaft Ravensburg, Tel. 0751/806-1301

Polizeihauptkommissar Oliver Weißflog, Polizeipräsidium Konstanz, Tel. 07531/995-1012

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