28.08.2019 – 13:38, Bundespolizeidirektion Berlin, Frankfurt (Oder) (ots)
Frankfurter Bundespolizisten vollstreckten am Mittwoch zwei Haftbefehle. In beiden Fällen konnten die Gesuchten ihre Geldstrafen bezahlen.
Mittwochmorgen gegen acht Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 33-jährigen Mann am Grenzübergang Stadtbrücke. Die Überprüfung des polnischen Staatsangehörigen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) im April dieses Jahres einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte.
Das Amtsgericht in Frankfurt (Oder) verurteilte ihn im Mai 2017 wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe oder 150 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe.
Der 33-Jährige zahlte die noch offene Restgeldstrafe und konnte seine Reise anschließend fortsetzen.
Den zweiten Haftbefehl vollstreckten die Beamten gegen 17:40 Uhr bei der Kontrolle eines 35-jährigen polnischen Staatsangehörigen im Bahnhof Frankfurt (Oder). Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bayreuth vom Juli 2018 vor.
Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte das Amtsgericht Bayreuth den 35-Jährigen im März 2018 zu einer Geldstrafe oder 40 Tagen Haft.
Auch er konnte die noch offene Restgeldstrafe bezahlen und anschließend seinen Weg fortsetzen.
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