Verbotenerweise mit dem Hoverboard unterwegs


29.08.2019, PP Oberfranken
Verbotenerweise mit dem Hoverboard unterwegs
KULMBACH. Auf der Welle der E-Mobilität wollte am Mittwoch ein 32-Jähriger mitschwimmen. Unglücklicherweise wählte er dafür ein ungeeignetes Gefährt im öffentlichen Verkehrsraum und beging gleich mehrere Verstöße.
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Gegen 21.15 Uhr bemerkte eine Kulmbacher Polizeistreife in der Hermann-Limmer-Straße den Mann auf seinem Hoverboard. Da solche Gefährte für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind, unterzogen sie den Kulmbacher einer Kontrolle. Neben der fehlenden Möglichkeit der Zulassung trifft die Lenker derartiger Fahrzeuge auch die volle Bandbreite des Fahrerlaubnisrechts. Ferner unterliegen sie der Versicherungs- und Steuerpflicht für Kraftfahrzeuge. All das konnte der 32-Jährige nicht vorweisen. Da er auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und somit ohnehin keinerlei Kraftfahrzeuge führen darf, muss er sich neben den Verstößen nach dem Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.