Ergänzung zum Brand auf einem Unternehmensgelände in Wilhelmshaven – nach der Brandermittlung gibt es keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten – Brandausbruch bei Brennarbeiten

POL-WHV: Ergänzung zum Brand auf einem Unternehmensgelände in Wilhelmshaven - nach der Brandermittlung gibt es keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten - Brandausbruch bei Brennarbeiten
30.08.2019 – 11:47, Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland, Wilhelmshaven (ots)
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Wie die Polizei bereits berichtete gerieten am 14.08.2019 gegen 16:20 Uhr auf dem Firmengelände eines Entsorgungsbetriebes in der Emsstraße zu einem Brand.

Die Feuerwehr Wilhelmshaven löste Stadtalarm aus, somit waren alle zur Verfügung stehenden Kräfte von Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren Rüstringen und Bant-Heppens zum Löschen des Großbrandes im Einsatz. Unterstützt wurden sie von der Werksfeuerwehr der NWO sowie von Schleppern, die von der Wasserseite aus Löscharbeiten vornahmen. Den Stadtbrandschutz stellten währenddessen die Ortsfeuerwehren Sengwarden und Fedderwarden sicher. Außerdem waren das Deutsche Rote Kreuz und Beamte der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland im Einsatz.

Die Löscharbeiten dauerten bis in die Nachmittagsstunden des 15.08.2019 an. Zwei Einsatzkräfte wurden bei den Arbeiten leicht verletzt, konnten aber vor Ort behandelt werden. Die Rauchwolke war bis weit über die Stadtgrenzen hinaus zu sehen. Anwohner wurden gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Schadstoffmessungen wurden während des Einsatzes durchgeführt, es konnten aber keine bedenklichen Werte festgestellt werden. Insgesamt sind rund 130 Einsatzkräfte vor Ort.

Polizeiliche Anschlussermittlungen der Brandermittler haben ergeben, dass zum Zeitpunkt des Brandausbruchs Brennarbeiten auf dem Brennplatz an dem Schrottberg durchgeführt wurden.

Mit einem Brenner wurden größere Metallgegenstände zerkleinert, als plötzlich Rauch aufstieg.

Eigene Löscharbeiten schlugen fehl, der durch den Funkenflug entstandene Brand breitete sich sehr schnell aus, so dass es zu dem Großeinsatz und damit zur Auslösung des Stadtalarms kam.

Nach Wertung der Gesamtumstände ist kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennbar.

Die Höhe des Gesamtschadens kann derzeit nicht genau beziffert werden.

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