Königswinter: Vermummte Person im Geldautomatenbereich beobachtet – Polizeistreife nahm 39-Jährigen vorläufig fest – Möglicher Zusammenhang zu Wohnungseinbruch in Bad Honnef

POL-BN: Königswinter: Vermummte Person im Geldautomatenbereich beobachtet - Polizeistreife nahm 39-Jährigen vorläufig fest - Möglicher Zusammenhang zu Wohnungseinbruch in Bad Honnef
02.09.2019 – 10:17, Polizei Bonn, Bonn (ots)

Eine ungewöhnliche Beobachtung machte der Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens in der Nacht zum 02.09.2019 im Schalterraum einer Bankfiliale auf der Bahnhofstraße in Königswinter: Gegen 00:20 Uhr beobachtete er eine im Gesichtsbereich vermummte Person an einem Geldautomat der Bank - der Zeuge alarmierte daraufhin die Einsatzleitstelle der Bonner Polizei über seine verdächtige Feststellung. Beim Eintreffen der ersten Funkstreifenwagenbesatzung flüchtete der Verdächtige zu Fuß vom Ort des Geschehens. Er wurde jedoch kurze Zeit später gestellt und überprüft. Auf seinem kurzen Fluchtweg hatte sich der Verdächtige einer Bankkarte entledigt - diese wurde von den Einsatzkräften sichergestellt. Nach dem aktuellen Ermittlungsstand wurde diese Karte kurz zuvor bei einem Wohnungseinbruch auf der Reichenberger Straße in Bad Honnef entwendet: Am 01.09.2019, in dem Zeitraum zwischen 22:30 und 00.00 Uhr, war hier eine unbekannte Person über einen abgestellten Pkw auf den Balkon einer Obergeschosswohnung geklettert - der Unbekannte gelangte nach den bisherigen Erkenntnissen durch die offen stehende Balkontüre in die Zimmer und entwendete zwei Handtaschen - zum Diebesgut gehörte auch die im Zusammenhang mit der verdächtigen Beobachtung an dem Geldautomaten auf der Bahnhofstraße in Königswinter sichergestellte Bankkarte. Der überprüfte 39-Jährige, der der Polizei auf dem Gebiet der Eigentumskriminalität und aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt ist, hatte nach den bisherigen Ermittlungen mehrere hundert Euro mit der Bankkarte abgehoben. Er wurde vorläufig festgenommen und in das Polizeigewahrsam verbracht. Die zuständigen Kriminalkommissariate führen jetzt die weiteren Ermittlungen zu den geschilderten Geschehen und prüfen hierbei auch, ob sich der Festgenommene auch für die Ausführung des Wohnungseinbruches verantworten muss.

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