02.09.2019 – 11:22, Kreispolizeibehörde Borken, Ahaus (ots)
Elektromobilität liegt im Trend. Doch auch für E-Scooter und Co. gelten Spielregeln, wenn sie am öffentlichen Verkehrsgeschehen teilnehmen. Diese Erfahrung hat jetzt ein 24-jähriger Ahauser machen müssen. Mit einem elektrischen Roller befuhr er am Freitag gegen 12.45 Uhr den Hessenweg in Ahaus, als Polizeibeamte ihn kontrollierten. Was die Beamten dabei feststellten: Das Fahrzeug war weder zugelassen noch versichert. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz; eine weitere Anzeige richtet sich gegen den Halter des Elektro-Tretrollers.
Elektro-Scooter oder auch Elektroroller oder E-Roller gehören zur verhältnismäßig jungen Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Wie sie ausgestattet sein müssen, welche Voraussetzungen für das Fahren damit zu erfüllen sind und welche Regeln dafür gelten, führt im Einzelnen die entsprechende Verordnung auf. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat diese auch im Internet veröffentlicht: http://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/.
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Thorsten Ohm
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