02.09.2019 – 13:00, Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, Eitorf (ots)
Telefonisch kündigte sich ein angeblich aus Hamburg stammender Teppichhändler bei einer Seniorin aus Eitorf an, um ihr ein günstiges Angebot für neue Teppiche zu unterbreiten. Die Eitorferin ging auf das Angebot ein und am Mittwoch (28.08.2019) erschienen zwei unbekannte Männer in ihrer Wohnung auf der Denkmalstraße. Die beiden Tatverdächtigen Männer zeigten der Geschädigten einige Teppiche, die sie in Gold bezahlt haben wollten. Die Seniorin nahm Goldschmuck aus einem verschlossenen Schrank und zeigte es den beiden angeblichen Teppichhändlern. Diese zeigten daran kein Interesse und der Schmuck ging wieder zurück in den Schrank. Anschließend ging die Eitorferin mit einem der Unbekannten in das erste Obergeschoss, um dort aufgrund seiner Nachfrage einen Teppich aus dem eigenen Besitz zu zeigen. Da es zu keinem Verkaufsabschluss gekommen war, was offensichtlich auch nie beabsichtigt war, verließen die beiden auf ein Alter von 30 bzw. 60-70 Jahren geschätzten Männer das Haus. Er jetzt stellte die Seniorin fest, dass der eigentlich verschlossene Schrank offen stand und der Goldschmuck im Wert von mehreren tausend Euro fehlte. Vermutlich hatten die Täter die Geschädigte derart beeinflusst, dass sie den Schrank nicht ordnungsgemäß verschlossen hatte. Die Polizei fahndet nach zwei Männern, die nach Angaben der Geschädigten aus der Region Persischer Golf stammen. Die gepflegten Tatverdächtigen sind zwischen 170 und 180 cm groß und haben schwarze Haare. Für Trickdiebinnen und Trickdiebe, die in Wohnungen aktiv werden, gibt es nur ein einziges ernsthaftes Hindernis, das sie überwinden müssen, um zum Erfolg zu kommen: die gesperrte oder geschlossene Wohnungstür! Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. So denken sie sich immer neue Szenarien aus. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich jedoch auf drei Grundmuster zurückführen: - das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert. - das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt. - das Vortäuschen einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahe legt. Machen Sie bei Fremden keine Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen. Ziehen Sie ein Familienmitglied oder eine Vertrauensperson hinzu. Bleiben Sie stets misstrauisch und rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei über den Polizeiruf 110. (Bi)
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