Autofahrer mit Pistole bedroht

POL-MK: Autofahrer mit Pistole bedroht
13.09.2019 – 08:50, Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, Lüdenscheid (ots)

Nach einer kleinen Auseinandersetzung im Straßenverkehr blickte ein Autofahrer auf der Herscheider Landstraße heute Nacht in den Lauf einer Pistole. Die Polizei ermittelte einen 20-jährigen Lüdenscheider als Täter und stellte eine Gaspistole sicher.

Nach den ersten Ermittlungen der Polizei entzündete sich der Streit kurz vor 1 Uhr nachts an zu hellen Scheinwerfern. Ein 27-jähriger Lüdenscheider fühlte sich von den offenbar falsch eingestellten Lichtern eines anderen Fahrzeugs geblendet und betätigte deshalb kurz das Fernlicht. Er und seine Begleiterin fuhren weiter über die Herscheider Landstraße. An der nächsten Kreuzung zur Paulmannshöher Straße musste er vor der roten Ampel stoppen.

Der andere Fahrer hielt rechts neben ihm und ließ sein Fahrerfenster herunter, um sich zu beschweren. Als die Ampel auf Grün sprang, hielt der Unbekannte seinen Pkw weiter neben dem Wagen des 27-Jährigen und zog eine Pistole. Im Fahren richtete er die Waffe auf das andere Auto und schrie mehrmals "Ich bringe euch um!" Schließlich gab er doch Gas und fuhr davon. Die Bedrohten riefen die Polizei und konnten Kennzeichen und Beschreibung des Aggressors mitteilen.

Der bekam noch in der Nacht Besuch der Polizei. Zunächst leugnete er. Bei der Durchsuchung seines Autos fanden die Polizeibeamten allerdings eine Gaspatrone. Schließlich räumte er den Vorwurf ein. Die Gaspistole hatte er im Keller seiner Freundin versteckt. Es sei eine "dumme Idee" gewesen, erklärte er den Beamten. Die Beamten stellten Pistole und Magazin sicher und schrieben eine Anzeige wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Die Polizei versteht bei solchen Delikten keinen Spaß. Möglicherweise kostet dieser Fehlgriff den Lüdenscheider auch den Führerschein. Im folgenden Verfahren kann das Gericht urteilten, dass der Mann ungeeignet ist zum Führen von Kraftfahrzeugen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich nach Straftaten im Straßenverkehr. Im besonders heftigen Fällen kann sogar das Fahrzeug eingezogen werden.

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