26.09.2019 – 14:54, Polizeiinspektion Cuxhaven, Cuxhaven (ots)
In der jetzigen Jahreszeit zieht häufig zusätzlich zur Dunkelheit auch noch dichter Nebel auf, der die Sicht sehr beeinträchtigt. Die Sichtweiten betragen häufig deutlich unter 50 Meter. "Achten Sie darauf, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur unter den günstigsten Umständen gilt", appelliert Birte Heimberg, Verkehrssicherheitsberaterin der Polizeiinspektion Cuxhaven.
Das Tempo ist laut der Polizeihauptkommissarin immer den Verkehrs-, Sicht- und Straßenverhältnissen anzupassen. "Bedenken Sie, dass Sie ihr Tempo speziell bei Nebel, aber auch Schneefall und starkem Regen nicht mehr korrekt einschätzen können". Bei Sichtweisen unter 50 m darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Die Sichtbarkeit von Fahrzeugen hat gerade bei Nebel eine sehr hohe Bedeutung. "Überprüfen Sie vor Fahrtantritt, ob Ihr Abblendlicht auch tatsächlich eingeschaltet ist", betont die Verkehrssicherheitsberaterin. Zusätzlich dürfen bei starken Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchten dürfen ausschließlich bei einer Sichtweite von unter 50 Metern in Betrieb genommen werden.
Viele Autofahrer schalten an ihren Fahrzeugen die Beleuchtung auf "Auto", also auf automatische Beleuchtung oder Tagfahrlicht. Je nach Fahrzeugtyp werden hierbei die vorderen Scheinwerfer nur schwach beleuchtet und bei einigen Modellen bleiben die Rückleuchten sogar dunkel.
Die "Auto-Stellung" des Fahrzeuges reicht also gerade bei Nebel oftmals nicht aus, da diese Beleuchtungseinstellung die Sichtbeeinträchtigung zum Beispiel durch Nebel nicht zwingend erkennt.
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