26.09.2019 – 12:22, Polizei Düsseldorf, Düsseldorf (ots)
Sprichwörtlich über den Weg fuhr heute Morgen (26.09.2019; 5.40 Uhr) ein offenkundig angetrunkener E-Scooter-Nutzer zwei Polizeibeamten, die zur Frühschicht unterwegs waren.
Die Polizistin und der Polizist waren auf ihren Fahrrädern privat auf dem Weg zum Frühdienst auf der Kasernenstraße in Richtung Graf-Adolf-Straße unterwegs. An der Ampel Kasernenstraße/Benrather Straße mussten die beiden bei "Rot" anhalten. Genau in diesem Moment kreuzte von rechts der Benutzer eines E-Scooters den Weg der beiden Beamten in Zivil. Er fuhr auf dem Gehweg de Kasernenstraße (rechtsseitig) in gleicher Richtung. Dabei missachtete er die "rote" Ampel an, der die beiden Polizisten standen und fuhr über die Kreuzung. Dabei zeigte er deutliche Schlangenlinien und drohte zu stürzen. Umgehend hielten die Beamten den 23-Jährigen aus Kleinostheim an und sprachen ihn an. Der Mann konnte nur verzögert auf die Ansprache reagieren und schwankte deutlich. Beim Abstellen des E-Scooters hatte er offenkundig erhebliche Schwierigkeiten und in der Atemluft war eine deutlich "Fahne" wahrzunehmen. Die hinzugerufenen Kollegen stellten mit einem Atemalkoholvortest einen Wert jenseits von einem Promille fest. Dem Kleinostheimer wurde eine Blutprobe entnommen und das Führen von erlaubnispflichtigen Fahrzeugen bis auf Weiteres untersagt. Den 23-Jährigen erwartet jetzt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss.
In diesem Zusammenhang rät ihre Polizei:
Bei E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge im Sinne der eKeFV und des Straßenverkehrsgesetzes. Folglich gelten für Elektrokleinstfahrzeuge dieselben Grenzwerte wie für alle anderen Kraftfahrzeuge auch. Bedeutet: Wer unter Alkoholeinfluss einen Elektroroller im öffentlichen Verkehrsraum führt, verliert unter Umständen seine Fahrerlaubnis.
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