26.09.2019 – 15:52, Polizeipräsidium Reutlingen, Reutlingen (ots)
Landkreise Reutlingen, Esslingen und Tübingen: Warnhinweis der Polizei vor betrügerischen Anrufen
In den vergangenen Tagen häufen sich im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen wieder die Fälle, in denen sich dreiste Telefonbetrüger als Polizeibeamte, andere Amtspersonen oder gar Familienangehörige ausgeben und so versuchen, vorwiegend Senioren zur Übergabe von Bargeld oder Wertsachen zu bewegen. Im Laufe der vergangenen Woche haben die Kriminellen auf diese Weise Bargeld in Höhe von mehreren tausend Euro erbeutet.
Um die Mittagszeit meldete sich ein selbsternannter Oberkommissar Huber telefonisch bei einem über 80-jährigen Mann aus Tübingen und gaukelte dem Senior vor, dass gegen ihn ein internationaler Haftbefehl aus der Türkei vorläge. Außerdem drohte der vermeintliche Beamte dem Tübinger mit seiner unmittelbar bevorstehenden Verhaftung. Nur kurze Zeit später gab sich ein weiterer Betrüger am Telefon als Generalstaatsanwalt aus und forderte von dem Senior mehrere tausend Euro Kaution. Andernfalls müsse dieser bei einer in der Türkei anberaumten Gerichtsverhandlung erscheinen. Das Opfer wurde derart unter Druck gesetzt, dass es schließlich den Forderungen nachkam und den Betrag überwies. Als sich am Mittwoch der vermeintliche Generalstaatsanwalt erneut bei dem Mann meldetet und zur Abwendung einer Haftstrafe in der Türkei wiederrum Geld verlangte, flog der Betrug auf. Die Kriminalpolizeidirektion Esslingen hat zwischenzeitlich die Ermittlungen aufgenommen.
In letzter Zeit kam es in mehreren Gemeinden ebenso zu Anrufen, in denen sich die Betrüger als Familienangehörige ausgegeben haben und mit der frei erfundenen Geschichte, sich in einer Notlage zu befinden, Bargeld forderten. In diesen Fällen reagierten die Opfer der Anrufer glücklicherweise richtig, gingen nicht auf die Forderungen ein und zeigten den Betrugsversuch bei der Polizei an, sodass kein Schaden entstand.
Die Polizei warnt erneut vor diesen Betrügern und rät:
- Niemals rufen Polizeibeamte, Staatsanwälte oder andere Amtspersonen bei Ihnen an und fragen Sie nach ihren persönlichen Verhältnissen oder bestehendem Vermögen aus. Geben Sie niemandem derartige Auskünfte.
- Fragen Sie genau nach, wenn sich ein unbekannter, angeblicher Angehöriger oder Bekannter meldet und von sich aus seinen Namen nicht nennt. Bieten Sie dem Anrufer auf keinen Fall einen Namen an, den er dann nutzen kann, um weiter Ihr Vertrauen zu erschleichen.
- Lassen Sie sich nicht davon täuschen, wenn auf ihrem Display eine Rufnummer erscheint, die scheinbar mit der Telefonnummer einer Polizeidienststelle übereinstimmt oder wie eine Notrufnummer aussieht - diese Anzeige kommt durch technische Manipulationen der Betrüger zustande, die tatsächlich von einem ganz anderen Anschluss anrufen.
- Notieren Sie sich auf jeden Fall die Telefonnummer des Anrufers und überprüfen Sie seine Angaben mit Hilfe Ihrer Angehörigen. Wenn jemand wirklich Hilfe braucht, wird er Verständnis dafür haben, wenn Sie sein Anliegen überprüfen und jemanden zu Rate ziehen.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
- Übergeben oder überweisen Sie nie Geld einem Fremden, egal für wen er sich ausgibt oder in wessen Auftrag er angeblich handelt.
- Wenn sich der Verdacht ergibt, dass es sich um einen betrügerischen Anruf handelt, melden Sie diesen unverzüglich der Polizei.
- Die Polizei warnt immer wieder vor dieser dreisten Masche und bietet unter www.polizei-beratung.de Tipps und Informationen zum Schutz vor diesen Betrügern zum Download an.
- Weitere Informationen sowie einen anschaulichen Videoclip stellen wir Ihnen auch auf unserer Homepage https://ppreutlingen.polizei-bw.de zur Verfügung. (mr)
Deizisau (ES): Erhebliche Verkehrsbehinderungen nach Auffahrunfall
Ein Auffahrunfall mit vier beteiligten Fahrzeugen hat am Donnerstagmorgen auf der B 10 zu erheblichen Behinderungen im Berufsverkehr geführt. Kurz nach 7.30 Uhr befuhr ein 19 Jahre alter Fahrer eines Kleinbusses die Bundesstraße auf der linken Spur in Richtung Stuttgart. Auf Höhe der Anschlussstelle Plochingen reagierte er zu spät und krachte ins Heck eines abbremsenden VW Polo. Durch den Aufprall wurde der Polo auf einen Peugeot aufgeschoben und dieser wiederrum auf einen Toyota. Dabei zogen sich die 29-jährige Polo-Lenkerin sowie die 55 Jahre alte Fahrerin des Peugeot Verletzungen zu. Während die 29-Jährige vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht und dort stationär aufgenommen werden musste, wollte sich die Peugeot-Fahrerin selbstständig in ärztliche Behandlung begeben. Der VW sowie der Peugeot mussten abgeschleppt werden. Den Gesamtschaden beziffert die Polizei auf zirka 12.000 Euro. (mr)
Rückfragen bitte an:
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