27.09.2019 – 09:18, Kreispolizeibehörde Kleve, Kleve (ots)
Zum Glück nur leicht verletzt wurde der 44-jährige Fahrgast eines Linienbusses am Donnerstag, 26.09.2019. Der Bus wollte gegen 08.50 Uhr eine Querungshilfe für Fußgänger auf der Hafenstraße kurz vor dem Kreisverkehr passieren. Im gleichen Moment fuhr dort ein 23 Jahre alter Radfahrer vom rechten Radweg unvermittelt auf die Straße, wodurch die 49-jährige Busfahrerin aus Kleve ihr Fahrzeug stark abbremsen musste. Hierdurch wurde erlitt ein Fahrgast eine Schnittwunde an der Nase, die noch vor Ort versorgt wurde. Bei dem Radfahrer handelte es sich um einen Studienanfänger aus China, der offenbar davon ausgegangen war, an der Querungshilfe Vorrang zu haben. Aus diesem Anlass macht die Polizei erneut darauf aufmerksam, dass es ein weitverbreiteter Irrtum sei, dass ein Querungshilfe rechtlich wie ein Zebrastreifen zu betrachten sei. Fußgänger und Radfahrer sind demnach an der Querungshilfe wartepflichtig. (SI)
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