29.09.2019 – 08:59, Polizei Wolfsburg, Wolfsburg (ots)
Nach einer Verkehrskontrolle am Samstagabend gegen 23.55 Uhr in der Schillerstraße wurden gegen einen 34-jährigen Wolfsburger Audifahrer drei Straf- und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zunächst gab der Fahrer zu, vor einigen Tagen Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Zusätzlich wurde bei ihm in der Bekleidung ein Springmesser festgestellt, welches nach Art der Beschaffenheit als verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz einzustufen ist. Zum Schluss stellte sich auch noch heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Dem Fahrzeugführer wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Strafverfahren wurden eingeleitet wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss.
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