„Reise durch das Strafgesetzbuch“ – 47-Jähriger Motorradfahrer beschäftigt Kitzinger Polizei
29.09.2019, PP Unterfranken
„Reise durch das Strafgesetzbuch“ - 47-Jähriger Motorradfahrer beschäftigt Kitzinger Polizei
ALBERTSHOFEN, LKR. KITZINGEN. Am Samstagnachmittag hat die Kontrolle eines 47 Jahre alten Motorradfahrers zahlreiche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ans Tageslicht gebracht. Eine Streife der Kitzinger Polizei hatte offenbar den richtigen Riecher, als sie den Kawasaki Fahrer aus dem Verkehr zog.
Gegen 15.50 Uhr hatte eine Streife der Kitzinger Polizei in der Neubaustraße einen 47-jährigen Motorradfahrer einer Kontrolle unterzogen. Was sich hieraus entwickelte, liest sich wie eine „ausgedehnte Reise“ quer durch das Strafgesetzbuch, die strafrechtlichen Nebengesetze und die Verkehrsvorschriften:Der Mann, der Polizei nicht unbekannt ist, war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die von ihm geführte Kawasaki gehörte zwar ihm, jedoch war die Maschine weder zugelassen, versteuert oder versichert. Das angebrachte Kennzeichenschild ist aktuell für einen Pkw ausgegeben, zu dem derzeit noch kein Bezug hergestellt werden kann. Trotzdem war es mit einem Zulassungsstempel versehen, offenbar einer Fälschung.Da bei dem Mann körperliche Merkmale und Verhaltensweisen festgestellt wurden, die auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten, wurde im Zusammenhang mit dem vorherigen Führen eines Kraftfahrzeuges eine Blutentnahme angeordnet. Zuvor waren bei der Durchsuchung des Beschuldigten Stoffe festgestellt worden, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft unmittelbar in die weiteren Ermittlungen mit einbezogen. Die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung bei dem 47-Jährigen war die Folge. Bei dieser wurde weiteres Rauschgift aufgefunden und sichergestellt. Zum Abschluss der Erstmaßnahmen wurde bekannt, dass gegen den Mann noch ein Haftbefehl bestand, dessen Vollzug letztlich durch Zahlung einer gegenständlichen Summe abgewendet werden konnte. Insgesamt sieht der Landkreisbürger nun einem umfangreichen Ermittlungsverfahren entgegen. Der Fall zeigt, wie notwendig polizeiliche Aufmerksamkeit und aktive Kontrolltätigkeit im täglichen Streifendienst ist.