Mit nicht zugelassenem E-Roller unterwegs


01.10.2019, PP Oberfranken
Mit nicht zugelassenem E-Roller unterwegs
BAYREUTH. Bei einer Verkehrskontrolle zogen Beamte der Operativen Ergänzungsdienste am Dienstagabend einen E-Rollerfahrer aus dem Verkehr. Ein 46-Jähriger war mit dem nicht für den Verkehr zugelassenen Gefährt unterwegs und muss sich jetzt wegen verschiedener Delikte verantworten.

Gegen 17.30 Uhr fiel einer Streifenbesatzung der Mann im Stadtgebiet auf einem Radweg fahrend auf. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Elektroroller nicht den Anforderungen der neu geschaffenen Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge entsprach. Dies hat jetzt für den 46-Jährigen Konsequenzen. Er muss sich nun unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Zulassung verantworten. Die Weiterfahrt war beendet.Elektroroller die nicht unter die neu geschaffene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, sind grundsätzlich nicht zulassungsfähig und somit auf öffentlichem Verkehrsgrund nicht erlaubt. Entsprechende E-Scooter, die eine Betriebserlaubnis haben und mit einem gültigen Versicherungskennzeichen versehen sind, dürfen unter anderem auf Radwegen, Radfahrstreifen benutzt werden. Allerdings müssen sämtliche Vorschriften für Kraftfahrzeuge. Hierzu zählen insbesondere die Promillegrenzen 0,3 - 0,5 und 1,1. Für Fahranfänger bis 21 Jahre sogar 0,0 Promille.