Versammlung der Partei „Die Rechte NRW“ findet am 09.11.2019 statt, berührt mit Aufzugsweg aber nicht Mahnmale und Gedenkveranstaltungen

POL-BI: Versammlung der Partei "Die Rechte NRW" findet am 09.11.2019 statt, berührt mit Aufzugsweg aber nicht Mahnmale und Gedenkveranstaltungen
07.10.2019 – 14:51, Polizei Bielefeld, Bielefeld (ots)

SR/ Bielefeld - Das Polizeipräsidium Bielefeld legt keine Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden im Zusammenhang mit der für den 09.11.2019 angemeldeten Versammlung der Partei "Die Rechte NRW" ein, vereinbarte jedoch mit dem Anmelder, dass der Aufzugsweg die Bielefelder Mahnmale und Gedenkveranstaltungen nicht tangiert.

Nach Anmeldung einer Versammlung der Partei "Die Rechte NRW" für den 09.11.2019 mit einem geplanten Aufzugsweg durch die Bielefelder Innenstadt entlang der Bielefelder Mahnmale zeigte sich der Anmelder zunächst nicht zu einem Kooperationsgespräch mit der Polizei Bielefeld bereit. Daraufhin beabsichtigte das Polizeipräsidium Bielefeld mit einer beschränkenden Verfügung, dass die angemeldete Versammlung nicht an dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus in der Reichspogromnacht, dem 09.11.2019, sondern an einem anderen Tag stattfindet. Diese Verfügung wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft.

Nach intensiver Prüfung entschied das Polizeipräsidium Bielefeld, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden keine Beschwerde einzulegen. Diese Entscheidung fußt auf der Annahme, mit weiteren Rechtsmitteln - insbesondere auch vor dem Hintergrund der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts in diesem Zusammenhang - ebenso in der nächsten Instanz keine begründete Aussicht auf Erfolg einer terminlichen Verlegung zu haben.

Der Polizei Bielefeld ist bewusst, dass die Bürgerinnen und Bürger die Versammlung der Partei "Die Rechte NRW" am 09.11.2019 als Provokation empfinden. Eine beabsichtigte terminliche Verlegung ist jedoch nach dem von der Polizei Bielefeld ernstzunehmenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden und der bestehenden Rechtslage nicht zu realisieren.

Die Partei "Die Rechte NRW" signalisierte jedoch im Rahmen des Gerichtsverfahrens Kooperationsbereitschaft hinsichtlich des Aufzugswegs. Hier setzte die Polizei Bielefeld an, um das Empfinden der Bürgerinnen und Bürger durch die Versammlung der Partei "Die Rechte NRW" an dem Gedenktag möglichst wenig zu stören.

In einem Kooperationsgespräch am 07.10.2019 vereinbarte die Polizei Bielefeld dementsprechend mit dem Anmelder, dass der Aufzugsweg die Mahnmale und Gedenkveranstaltungen am 09.11.2019 nicht tangiert. Damit sind der Bahnhofsvorplatz, der Jahnplatz, der Bereich des Rathauses sowie die Turnerstraße nicht Bestandteile des Aufzugswegs der Versammlung "Die Rechte NRW". Die Versammlung wird am Hauptbahnhof mit dem Ziel Landgericht starten, zum weiteren Aufzugsweg werden derzeit aus polizeitaktischen Gründen keine Auskünfte erteilt.

Es ist auch aus Sicht der Polizei Bielefeld bedauerlich, dass die Versammlung der Partei "Die Rechte NRW" nun am Gedenktag, dem 09.11.2019, stattfindet. Die Polizei Bielefeld muss jedoch nach Recht und Gesetz entscheiden und handeln. Es besteht für das Polizeipräsidium Bielefeld nun die Pflicht, alle angemeldeten Versammlungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu ermöglichen und zu schützen. Die Polizei Bielefeld bereitet sich insofern auf einen Großeinsatz vor und wird alles tun, um die öffentliche Sicherheit am 09.11.2019 zu gewährleisten. Ziel der polizeilichen Maßnahmen ist es, dass die angemeldeten Versammlungen am 09.11.2019 störungsfrei durchgeführt werden können.

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