Wir verstärken unsere Kriminalpolizei bei verschiedenen Polizeibehörden in Bayern im Bereich Wirtschaftskriminaldienst (m/w/d)


11.10.2019, PP München
Wir verstärken unsere Kriminalpolizei bei verschiedenen Polizeibehörden in Bayern im Bereich Wirtschaftskriminaldienst (m/w/d)
Die Polizei Bayern hat Bedarf an Nachwuchskräften im Bereich Wirtschaftskriminaldienst (m/w/d)Verschiedene Polizeibehörden in Bayern suchen spätestens zum 01.05.2020 Verstärkung im Bereich Wirtschaftskriminaldienst. Sie werden im Tarifbeschäftigtenverhältnis mit dem Ziel der Verbeamtung eingestellt und im Rahmen einer einjährigen polizeifachlichen Unterweisung für den Polizeivollzugsdienst ausgebildet.Bewerbungsschluss: 17.11.2019

SIE haben ein abgeschlossenes Hochschul- oder FH-Studium der Fachrichtung Betriebswirtschaft, Finanzwirtschaft oder einen vergleichbaren Abschluss mit fundierten Kenntnissen im Bilanz-, Gesellschafts- und Steuerrecht sowie im Umgang mit aktuellen EDV-Programmen.Wünschenswert sind eine einschlägige, mindestens zweijährige hauptberufliche Erfahrung nach Abschluss des Studiums (z.B. im Bereich Finanzen, Rechnungswesen oder Revision bei einer Bank, einem Wirtschaftsunternehmen, einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfergesellschaft) sowie gute Kenntnis-se in Geschäftssoftware (z.B. SAP-Anwendungen) und Wirtschaftsenglisch.WIR setzen Sie zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Korruption ein und ermöglichen Ihnen die gesamte Palette eigenständiger kriminalpolizeilicher Sachbearbeitung (Durchsuchungen, Sicherstellen und Auswerten der Beweismittel, Vernehmungen ...).WIR stellen Sie spätestens mit Wirkung vom 01.05.2020 zunächst als Tarifbeschäftigte/n ein und bilden Sie im Rahmen einer einjährigen polizeifachlichen Unterweisung für den Polizeivollzugsdienst aus. Nach erfolgreichem Abschluss der Unterweisung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis als Kriminalkommissar/in bzw. Kriminaloberkommissar/in in der dritten Qualifikationsebene vorgesehen.SIE sind körperlich fit, verfügen über soziale Kompetenz und arbeiten gerne im Team. WIR freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung.
Einstellungsmöglichkeiten und -zeitpunkt, Beschäftigungsorte, Bewerbungsbehörden, Ansprechpartner

Die Einstellungen erfolgen nach Bedarf und Bewerberlage verteilt bei den unten genannten verschiedenen bayerischen Polizeibehörden. Eine Übersicht über die bayerischen Polizeibehörden finden Sie zur Orientierung auch auf der Startseite unserer Homepage-, www.polizei.bayern.de . Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Bewerbung und mit Ihren Fragen an die für Sie in Betracht kommende Bewerbungsbehörde. Sollten Sie sich bei mehr als einer Behörde bewerben, vermerken Sie dies bitte auf Ihrem Anschreiben.Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Hauptsächliche BeschäftigungsorteBewerbungsbehördeAnsprechpartnerTelefon München Polizeipräsidium MünchenAbteilung Personal - P 2/2Tegernseer Landstr. 21081549 Münchenpp-mue.muenchen.p2.bewerbungen@polizei.bayern.de Für vertragliche und beamtenrechtliche Fragen:Frau Huber, SG P 2/2Für fachliche Fragen:Herr Huber, K 71 089/6216 -3129089/63006 -411 FreisingFürstenfeldbruck Polizeipräsidium Oberbayern NordSachgebiet PV 2 Esplanade 4085049 Ingolstadtpp-obn.pp.pv2.tarif@polizei.bayern.de Für vertragliche und beamtenrechtliche Fragen:Frau Saß, SG PV 2Für fachliche Fragen:Frau Saß, SG PV 2 (bzgl. Dienstort Freising)Herr Frei, KPI FFB (bzgl. Dienstort Fürstenfeld-bruck) 0841/9343 -13430841/9343 -134308141/612 -300 Traunstein Polizeipräsidium Oberbayern SüdSachgebiet PV 2Kaiserstraße 3283022 Rosenheimpp-obs.pp.bewerbung@polizei.bayern.de Für vertragliche und beamtenrechtliche Fragen:Herr Gerhardt, SG PV 2Für fachliche Fragen:Herr Scharrer, KPI (Z) Traunstein 08031/200 -13310861/9873 - 520 Passau Polizeipräsidium Niederbayern Sachgebiet PV 2Wittelsbacherhöhe 9/1194315 Straubingpp-nb.bewerbung@polizei.bayern.de Für vertragliche und beamtenrechtliche Fragen:Herr Huber, SG PV 2Für fachliche Fragen: Herr Adlhoch, SG E 3 09421/868 -163209421/868 -1302 Coburg Polizeipräsidium Oberfranken Sachgebiet PV 2Ludwig-Thoma-Straße 495447 Bayreuthpp-ofr.bewerbungen@polizei.bayern.de Für vertragliche und beamtenrechtliche Fragen:Frau Kremer-Opel, SG PV 2Für fachliche Fragen:Herr Heim, SG E 3 0921/506 -16210921/506 -1315 AschaffenburgSchweinfurtWürzburg Polizeipräsidium UnterfrankenSachgebiet PV2Frankfurter Straße 7997082 Würzburgpp-ufr.wuerzburg.pp.pv2.bewerbungen@polizei.bayern.de Für vertragliche und beamtenrechtliche Fragen:Frau Boller, SG PV 2Für fachliche Fragen:Herr Hell, KPI (Z) Unterfranken 0931/457 -13360931/457 -1971 NürnbergErlangen Polizeipräsidium MittelfrankenAbteilung Personal – P 2Jakobsplatz 590402 Nürnbergpp-mfr.personalgewinnung@polizei.bayern.de Für vertragliche und beamtenrechtliche Fragen:Frau März, SG P 2Für fachliche Fragen:Herr Bergander, KFD 4 (bzgl. Dienstort Nürnberg)Herr Maußner, KPI Erlangen (bzgl. Dienstort Erlangen) 0911/973997 - 2470911/2112-567009131/760-360 Regensburg Polizeipräsidium OberpfalzSachgebiet PV 2Bajuwarenstraße 2c93053 Regensburgpp-opf.pv2.bewerbungen@polizei.bayern.de Für vertragliche und beamtenrechtliche Fragen:Herr Brem, SG PV 2Für fachliche Fragen:Frau Friedrich, SG E 3 0941/506 -16230941/506 -1318 Augsburg Polizeipräsidium Schwaben NordSachgebiet PV 2Gögginger Straße 4386159 Augsburgpp-swn.bewerbungen@polizei.bayern.de Für vertragliche und beamtenrechtliche Fragen:Herr Mohrherr, SG PV 2Für fachliche Fragen:Herr Gleber, KPI AugsburgHerr Linder, KPI (Z) Schwaben Nord 0821/323 -16210821/323 -33000821/323 - 4100
Bewerberauswahl- und Einstellungsverfahren - Ausbildung
Art der Einstellung

Die Einstellung erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens zunächst in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach den Rege-lungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Das Beschäftigungsverhältnis ist grundsätzlich bis zum Ende der einjährigen polizeifachlichen Unterweisung befristet. Bei erfolgreichem Abschluss der polizeifachlichen Unterweisung und dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Der Einstieg in das Beamtenverhältnis erfolgt in der dritten Qualifikationsebene des Polizeivoll-zugsdienstes als Kriminalkommissar/in (Besoldungsgruppe A9) bzw. Kriminaloberkommissar/in (Besoldungsgruppe A10).
Einstellungsvoraussetzungen

 die allgemeinen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis des Polizeivollzugsdienstes beim Freistaat Bayern erfüllt:o Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzeso guter Leumund und geordnete wirtschaftliche Verhältnisseo Gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst (Polizeidiensttauglichkeit) o das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme ins Beamtenverhältnis nicht überschritten sein die folgenden fachlichen Voraussetzungen erfüllt:o ein abgeschlossenes Hochschul- oder FH-Studium der Fachrichtung Betriebswirtschaft, Finanzwirtschaft oder einen vergleichbaren Abschluss.o einschlägige, mehrjährige hauptberufliche Erfahrung nach Abschluss des Studiums. Für die Verbeamtung ist eine entsprechende, mindestens dreijährige Beschäftigungszeit zwingend vorgeschrieben. Die Zeit als Tarifbeschäftigter der Kriminalpolizei, insbesondere die Zeit der polizeifachlichen Unterweisung, wird hierbei angerechnet.Das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration stellt abschließend, nach erfolgreichem Abschluss der einjährigen polizeifachli-chen Unterweisung und dem Vorliegen aller anderen erforderlichen Nachweise, die Qualifikation für den einschlägigen fachlichen Schwerpunkt des Kriminaldienstes fest.
Besondere Hinweise
Gesundheitliche Eignung – Polizeidiensttauglichkeit – Schwerbehinderung

Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit. Die gesundheitliche Eignung für diesen Dienst wird deshalb anhand besonderer Maßstäbe im Rahmen einer polizeiärztlichen Untersuchung durchgeführt. Problemstellungen hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung können sich bei organischen, orthopädischen und psychischen Erkrankungen ergeben. Erfahrungsgemäß bestehen besondere Probleme bei Übergewicht. Auch an das Sehvermögen werden besondere Anforderungen gestellt. Problematisch können hier die Sehschärfe, unzureichendes räumliches Sehen, herabgesetzte Dämmerungssehschärfe, Gesichtsfeldeinschränkungen und Farbsinnstörungen sein.Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass aufgrund der besonderen gesundheitlichen Anforderung die Stellen für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen nur äußerst bedingt geeignet sind.
Polizeifachliche Unterweisung (Ausbildung)

Die einjährige polizeifachliche Unterweisung gliedert sich in fachtheoretische und fachpraktische Teile bei verschiedenen Polizeidienststellen in Bayern. Dabei werden die notwendigen Kenntnisse über Aufgaben und Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes in rechtlicher und praktischer Sicht gelehrt. U.a. werden Selbstverteidigung, der Umgang mit der Waffe, Eigensicherung und eine besondere Fahrausbildung vermittelt. Die vermittelten Kenntnisse werden während der polizeifachlichen Unterweisung in sog. Leistungskontrollen geprüft und sind abschließend in einem Abschlussgespräch vor einer Kommission nachzuweisen. Der erfolgreiche Abschluss der polizeifachlichen Unterweisung ist zwingende Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.Die polizeifachliche Unterweisung beginnt Anfang Mai 2020. Ggf. ist ein früherer Einstellungszeitpunkt möglich.
Verdienst und Entwicklungsmöglichkeiten

im vorgeschalteten privatrechtlichen BeschäftigungsverhältnisJe nach Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen kann das Bruttoentgelt während der polizeifachlichen Unterweisung 2.997,21 € bis 3.374,65 €* betragen. Für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, daher sind keine Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung zu entrichten. * (Entgeltgruppe 9b TV-L (früher „große E 9“), Tarifstand ab 01. Januar 2020)im anschließenden BeamtenverhältnisDie beamtenrechtliche Besoldung im Wirtschaftskriminaldienst erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen Berufserfahrung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich nach Besoldungsgruppe A9 (Kriminalkommissar/in).Sofern nach Abschluss des Studiums hauptberufliche Tätigkeiten im Umfang von mindestens sechs Jahren vorhanden sind, erfolgt die beamtenrechtliche Besoldung nach Besoldungsgruppe A10 (Kriminaloberkommissar/in).Die daraus folgende Besoldung ist zudem von weiteren persönlichen Merkmalen (insb. Familienstand, Anzahl der Kinder) abhängig. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt bei Erfüllen aller individuellen Voraussetzungen frühestens ab Mai 2021. Die laufbahnrechtliche Probezeit dauert regulär grundsätzlich 2 Jahre, die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann bei entsprechender Bewährung frühestens ab Mai 2023 erfolgen. Bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Beförderungen bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 möglich.
Bewerbungsunterlagen

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis 17.11.2019.Bitte legen Sie Ihrem Bewerbungsschreiben einen Lebenslauf, Schulzeugnisse, das Zeugnis über den Fachhochschulabschluss, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen sowie Nachweise über Ihre besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen ist eine kurze Beschreibung der derzeitigen beruflichen Tätigkeit notwendig. Bei der Übersendung einer schriftlichen Bewerbung werden nur Kopien erbeten, da eine Rücksendung der Unterlagen nur auf Anforderung erfolgt. Es empfiehlt sich eine elektronische Bewerbung unter Verwendung von PDF-Dateien. Mit der Bewerbung erteilen die Bewerber ihr Einverständnis zur elektronischen Erfassung ihrer Bewerbungsunterlagen. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden.