14.10.2019 – 14:44, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Kurz nach 18.45 Uhr fuhr eine 80-Jährige mit ihrem Opel von Jungingen in Richtung B19. Sie bog nach links auf die B19 in Richtung Seligweiler ein. Von links kam ein 58-Jähriger mit seinem Mercedes. Er hatte Vorfahrt. Den übersah die 80-Jährige. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Bei dem Unfall erlitt die Fahrerin des Opels und ihr 83-Jähriger Beifahrer schwere Verletzungen. Der Fahrer des Mercedes erlitt leiche Verletzungen. Die Fahrerin des Opels wurde in ihrem Auto eingeklemmt. Einsatzkräfte der Feuerwehr bargen sie. Rettungskräfte brachten die Verletzten in Krankenhäuser. Die Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Der Abschlepper kam. Den Schaden schätzt die Polizei auf etwa 13.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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