Zweite gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ravensburg und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 17.10.2019 zum Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte in Tettnang am 16.10.2019

POL-KN: Zweite gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ravensburg und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 17.10.2019 zum Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte in Tettnang am 16.10.2019
17.10.2019 – 13:59, Polizeipräsidium Konstanz, Tettnang/Bodenseekreis (ots)

Der 43-jährige Mann, der gestern Nachmittag gegen 14 Uhr an einer Bushaltestelle in Tettnang von Polizeibeamten durch Schüsse verletzt wurde, befindet sich nach einer noch in der Nacht durchgeführten Operation weiterhin im Krankenhaus. Er ist derzeit noch nicht vernehmungsfähig. Gegen den polizeibekannten 43-Jährigen, der in der Vergangenheit überwiegend durch Betäubungsmittel- und Körperverletzungsdelikte auffiel, bestand ein Vorführungsbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg zur Vollstreckung einer Haftstrafe. Hintergrund ist eine Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe in einem Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz. Zivilfahnder der Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen stellten den Mann gestern Nachmittag an der Bushaltestelle in der Seestraße fest, gaben sich ihm gegenüber als Polizeibeamte zu erkennen und sprachen ihn an. Danach sei es dann zu einer Bedrohungssituation mit einem Messer gegenüber den Beamten gekommen, in deren Verlauf die Schüsse auf den 43-Jährigen abgegeben wurden. Wie in solchen Fällen üblich, hat die Kriminalpolizeidirektion Rottweil des benachbarten Polizeipräsidiums Tuttlingen die Ermittlungen hierzu übernommen, die weiterhin andauern. Zum konkreten Geschehensablauf können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine näheren Angaben gemacht werden.

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Polizeihauptkommissar Oliver Weißflog, Tel. 07531/995-1012.

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