17.10.2019 – 11:03, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Gegen 13 Uhr fuhr eine 34-Jährige von Hüttisheim nach Oberholzheim. Ein 81-Jähriger war mit seinem Mercedes in der Straße Im Eppen unterwegs. Beim Einfahren auf die Landstraße stieß er mit dem Ford frontal zusammen. Dabei wurden die beiden Fahrzeuglenker schwer verletzt. Auch die 84-Jährige Mitinsassin des Mercedes wurde schwer verletzt. Ein Rettungshubschrauber transportierte sie in eine Klinik. Rettungswagen brachten die Fahrzeugführer in Krankenhäuser. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden. Die Höhe schätzt die Polizei auf 40.000 Euro. Zwei Abschleppunternehmen nahmen die Autos mit. Auch die Feuerwehr war an der Unfallstelle. Das Verkehrskommissariat Laupheim (07392/96300) hat die Ermittlungen aufgenommen.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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