Verbotenes Springmesser im Rucksack
23.10.2019, PP Oberfranken
Verbotenes Springmesser im Rucksack
SCHIRNDING, LKR. WUNSIEDEL. Ein verbotenes Springmesser entdeckten Fahnder der Grenzpolizei Selb am Dienstag bei einem 57-jährigen Sprinterfahrer. Nun muss er sich strafrechtlich dafür verantworten.
Die zivilen Beamten kontrollierten am Dienstagvormitttag den Fahrer aus der Slowakei auf der Bundesstraße B303 von Westen kommend auf Höhe der Ausfahrt Schirnding. Dabei entdeckten die Fahnder im mitgeführten Rucksack des Mannes griffbereit ein verbotenes Springmesser. Der Fahrer des Sprinters wurde wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz angezeigt. Anschließend konnte er seine Heimreise fortsetzen.