1. Nachtrag vom 24.10.2019
24.10.2019, PP München
1. Nachtrag vom 24.10.2019
1621. Versuchter Totschlag - Neuhausen Gegen einen 37-jährigen Nigerianer besteht eine Anordnung zum sofortigen Vollzug der Abschiebung nach Nigeria. Zur Durchführung der Abschiebung suchten am Mittwoch, 23.10.2019, gegen 12:45 Uhr, sechs Beamte der Polizeiinspektion 42 (Neuhausen) die Wohnung der Lebensgefährtin des 37-Jährigen in Neuhausen auf. Nachdem die Lebensgefährtin die Wohnungstür geöffnet hatte, wiesen sich die zivil gekleideten Einsatzkräfte als Polizeibeamte aus. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wurde dem 37-Jährigen im Wohnungsflur die Abschiebung erklärt, woraufhin er versuchte, sich den Einsatzkräften zu entziehen und in die Küche zu gelangen. In der Küche entstand ein Gerangel, in dessen Verlauf er von einem Küchenschrank ein ca. 30 cm langes Küchenmesser an sich nahm. Dabei verletzte der 37-Jährige einen Beamten mit dem Messer oberflächlich an der Nasenwurzel und er machte Stichbewegungen in Richtung der anderen Einsatzkräfte. Der Beschuldigte konnte sich in der Küche schließlich dem Zugriff der Polizeibeamten entreißen und in Richtung Wohnungstür fliehen.Unmittelbar an der Wohnungstür traf er auf einen weiteren Beamten und führte Stichbewegungen in Richtung des Halses des Beamten aus. Der Beamte trug Handschuhe, konnte das Messer greifen und dieses dem Beschuldigten aus der Hand entwinden. Der Beamte blieb bei diesem Angriff unverletzt. Der Beschuldigte flüchtete und konnte erst nach groß angelegten Fahndungsmaßnahmen gegen 13:45 Uhr in Neuhausen vorläufig festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft München I leitete ein Verfahren wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ein.Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I erließ der zuständige Ermittlungsrichter am 24.10.2019 Haftbefehl wegen des versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie Widerstand und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte. Die Münchner Polizei ist in einem engen Kontakt mit dem Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen und der dortigen Task Force, um im Bedarfsfall mit der zuständigen Ausländerbehörde die weiteren notwendigen Maßnahmen gemeinsam abzustimmen.