29.10.2019 – 15:12, Polizeidirektion Bad Segeberg, Bad Segeberg (ots)
Am Dienstag, den 29.10.19, führten Einsatzkräfte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg sowie des Zolls eine gemeinsame Kontrolle des Schwerlastverkehrs an der B 206 durch.
Im Bereich Bark kontrollierten die Beamten zwischen 8 und 12 Uhr Fahrzeuge im Rahmen einer Standkontrolle. Es konnten mehrere Verstöße gegen die Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt werden. Darüber hinaus konnten zwei Kraftfahrer nicht die erforderlichen Beschulungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nachweisen. Ihnen drohen nun Bußgelder.
Ein LKW-Fahrer konnte vor Ort keine Fahrerlaubnis nachweisen. Die anschließenden Überprüfungen ergaben, dass er seit über vier Jahren nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Bei der Überprüfung der zulässigen Maße stellten die Beamten bei einem Sattelzug fest, dass dieser die zulässige Höhe von vier Metern deutlich überschritten hatte. Neben einem Bußgeldverfahren wird hier auch ein sogenanntes Gewinn- und Vermögensabschöpfungsverfahren gegen den Unternehmer eingeleitet. Die Höhe des Gewinns, den der Unternehmer durch den Einsatz des Fahrzeugs rechtswidrig erlangt hat, kann in einem solchen Verfahren abgeschöpft werden.
An einem weiteren LKW wurde ein Verstoß gegen die Ladungssicherung festgestellt. Hier lag ein Reifen ohne jegliche Sicherung auf der Ladefläche und hätte ohne Weiteres bei einem Ausweich- oder Bremsmanöver herunterfallen können. Der Fahrer musste den Reifen vor Ort nachträglich sichern, bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Polizei wird auch in Zukunft derartige Kontrollen durchführen.
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