„Aktion Sicheres Fahrrad – 2019“ Fahrradhändler und Polizei bringen Licht in die dunkle Jahreszeit

POL-SU: "Aktion Sicheres Fahrrad - 2019" Fahrradhändler und Polizei bringen Licht in die dunkle Jahreszeit
31.10.2019 – 12:35, Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg (ots)

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Acht Fahrrad-Fachbetriebe im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis verzichten als Kooperationspartner der Polizei auf den Arbeitslohn und beheben Mängel an Licht- und Bremsanlage von Fahrrädern kostenlos. Im letzten Jahr verunglückten im Gebiet der Polizei Rhein-Sieg 265 Radfahrer und Radfahrerinnen und erlitten teils schwere Verletzungen. Zwei Radfahrer kamen im vergangenen Jahr zu Tode, 23 Radfahrer erlitten schwere Verletzungen. Unfallursachen sind neben Verstößen gegen wichtige Verkehrsregeln auch Sicherheitsmängel an den Fahrrädern und die schlechte Erkennbarkeit im Straßenverkehr wegen fehlender oder unvorschriftsmäßiger Beleuchtung. Diese Unfallursachen zu minimieren hat sich die Polizei Rhein-Sieg zur Aufgabe gemacht. Unser Appell lautet daher: Sorgen Sie im eigenen Interesse für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrrades! Tragen Sie einen Fahrradhelm! Gut erkennbare Kleidung mit Lichtreflektoren sorgen für bessere Erkennbarkeit! Im Rahmen der "Aktion Sicheres Fahrrad - 2019" konnte die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis acht Fahrrad-Fachbetriebe aus der Region als Kooperationspartner für die Fahrradsicherheit gewinnen. Die in der Anlage genannten Fachbetriebe haben sich zur Unterstützung der Sicherheitskampagne bereit erklärt, im gesamten November 2019 kostenlos die - Überprüfung der Beleuchtungsanlage und - Überprüfung der Bremsvorrichtungen durchzuführen und festgestellte Mängel ohne Berechnung des Arbeitslohnes zu reparieren. Der Fahrradbesitzer zahlt lediglich das für eine Reparatur erforderliche Material! Die Verkehrsexperten der Polizei Rhein-Sieg raten den Radfahrerinnen und Radfahrern, sowie den Eltern Rad fahrender Kinder, das Angebot in Anspruch zu nehmen, um zur "dunklen Jahreszeit" die Räder in einen vorschriftsmäßigen und vor allem verkehrssicheren Zustand zu bringen. Im November 2019 wird die Kreispolizeibehörde gezielt Fahrradkontrollen durchführen und festgestellte Mängel im Interesse der Unfallverhütung ahnden. Dies kann auch zu Anzeigen und Verwarngeldern führen. Statt für ein verhängtes Verwarnungsgeld (Regelsatz mindestens 10,- EUR) investiert man dieses Geld besser sofort in eine notwendige Reparatur für die Materialkosten. Zudem müssen Radfahrer mit Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung rechnen, wenn sie mit einem verkehrsunsicheren Rad in einen Unfall verwickelt werden. (Bi)

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