13.11.2019 – 13:28, Kreispolizeibehörde Euskirchen, 53909 Zülpich (ots)
Am vergangenen Montag (11.11.2019) hat der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Euskirchen Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Zülpich durchgeführt.
An zwei Messstellen wurden insgesamt 80 Verstöße geahndet.
"Negativer Spitzenreiter" war ein Pkw-Fahrer. Er fuhr 157 bei erlaubten 70 km/h. Die Überschreitung beträgt nach Abzug 82 km/h. Die zu erwartende Strafe gemäß Bußgeldkatalog: 600 Euro, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte. Aber: Hat ein Betroffener die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 Prozent überschritten, bedarf es für die Annahme vorsätzlichen Verhaltens keinerlei weiterer Indizien. Gem. § 3 Abs. 4 a Bußgeldkatalogverordnung ist dann der Regelsatz bei vorsätzlicher Tatbestandsverwirklichung zu verdoppeln. Im konkreten Fall: 1200 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.
An einer zweiten Messstelle lag die gemessene Höchstgeschwindigkeit bei einem Pkw-Fahrer bei 92 bei erlaubten 50. Überschreitung nach Abzug: 39 km/h. Die zu erwartende Strafe gem. Bußgeldkatalog: 160 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
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