13.11.2019 – 12:39, Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland, Wilhelmshaven (ots)
varel. Wie bereits berichtet, kam es am 05.07.2019 im Kellergeschoss des Wohn- und Pflegezentrums St. Marien-Stift in der Menckestraße in Varel zu einem Brand. In einem dortigen Lagerraum gerieten u.a. Mobiliar und Matratzen in Brand, so dass infolge der Rauchgasentwicklung und -ausdehnung zunächst das Erdgeschoss und im weiteren Verlauf das verbleibende Objekt geräumt werden musste.
Die Bewohner konnten in umliegende Krankenhäuser und Einrichtungen verlegt werden. Im Rahmen der Evakuierungsmaßnahmen atmeten einige wenige der Hilfspersonen Rauchgase ein. Nach kurzfristiger medizinischer Versorgung konnten diese jedoch ohne weitergehende stationäre Behandlung das örtliche Krankenhaus verlassen.
Brandlöschung und Brandnachsorge wurde professionell durch die örtlichen Feuerwehren durchgeführt. Durch das schnelle und besonnene Eingreifen sowie die effektive Zusammenarbeit der vor Ort agierenden Personen unterschiedlichster Berufszweige konnte glücklicherweise ein drohender größerer Personen- und Sachschaden abgewendet werden.
Bei ihrer ersten Inaugenscheinnahme des Brandortes gingen die Ermittler des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland von einer vorsätzlichen Inbrandsetzung aus.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen und nach Würdigung der Gesamtumstände richtete sich der Tatverdacht gegen einen verhaltensauffälligen Patienten, der nur wenige Stunden nach dem Brand das Krankenhaus verlassen hatte.
Auch in der Folge der Brandursachenermittlungen blieb es bei dem Tatverdacht gegen den aus dem Landkreis Ammerland kommenden 37-Jährigen, der im Verdacht steht, in dem als Lagerraum genutzten Kellertrakt des Pflegeheims Matratzen bzw. weitere brennbare Materialien vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben, ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Brandstiftung wurde eingeleitet.
Der Tatverdächtige hat sich zu den Tatvorwürfen polizeilich bislang nicht geäußert, so dass es nunmehr der Staatsanwaltschaft Oldenburg obliegt, über den weiteren Verfahrensgang zu entscheiden.
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