Auf Gewinnversprechen hereingefallen – Polizei gibt nützliche Tipps
17.11.2019, PP Unterfranken
Auf Gewinnversprechen hereingefallen - Polizei gibt nützliche Tipps
LOHR A. MAIN, LKR. MAIN-SPESSART. Am Freitagvormittag erhielt ein 55-jähriger Mann aus Lohr a.Main einen Anruf von einer unbekannten Gewinnspielzentrale. Der Geschädigte wurde darüber informiert, dass er im Rahmen einer Gewinnspielaktion 38.500,- EUR gewonnen habe. Obwohl der Geschädigte an keinem Gewinnspiel teilgenommen hatte, ging er auf das Gewinnversprechen ein.
Mit dem Geschädigten wurde vereinbart, dass er vor der Auszahlung des Geldbetrages, eine Transportversicherung in Höhe von 350,- EUR zu bezahlen habe. Am darauffolgenden Tag meldete sich telefonisch die vorangekündigte Sicherheitsfirma bei dem Geschädigten. Bei diesem Anruf wurde der Geschädigte angewiesen, sieben Google-Play-Karten im Wert von jeweils 50,- EUR zu kaufen. Der Geschädigte kaufte daraufhin die Gutscheinkarten in einem Einzelhandelsgeschäft. Beim erneuten Anruf des Täters gab der Geschädigte die auf der Rückseite vorhandenen Gutscheinnummern dem unbekannten Anrufer durch. Die versprochene Bargeldsumme wurde dem Geschädigten nicht übergeben.
Tipps der Polizei:
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich vor dieser Betrugsmasche gewarnt. Die Täter melden sich zumeist telefonisch oder per E-Mail bei ihren Opfern. Den Opfern wird vorgegaukelt, dass sie an einem Gewinnspiel teilgenommen haben und eine hohe Bargeldsumme, einen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen haben. Jedoch kann dieser Gewinn nur durch eine sog. Bearbeitungsgebühr oder wie im vorliegenden Fall durch eine Gebühr über eine Transportversicherung übergeben werden. Die unbekannten Täter geben ihren Opfern in der Regel klare Zahlungsanweisungen. Nachdem die Gutscheinkarten an Tankstellen oder Einzelhandelsgeschäften gekauft wurden, erfragen die Täter die vorhandene Nummer auf den Gutscheinkarten. Mit den vorhandenen Gutscheinnummern wird den Tätern dadurch die Möglichkeit geschaffen, auf unterschiedlichen Einkaufsplattformen im Internet einzukaufen. Die übermittelte Telefonnummer des Täters, die in der Rufnummernanzeige des Telefons beim Geschädigten angezeigt wird, ist in der Regel falsch. Die Täter haben die technische Möglichkeit, andere Telefonnummern wie von Rechtsanwaltskanzleien, Behörden oder der Polizei anzeigen zu lassen. Es sollte davon Abstand genommen werden, bei Gewinnversprechen Zusagen am Telefon zu erteilen und vertrauliche Daten wie Telefonnummern, Personalien oder Bank- und Kontodaten dem Anrufer mitzuteilen.