18.11.2019 – 11:45, Bundespolizeiinspektion Ebersbach, Zittau / Bautzen (ots)
Am vergangenen Wochenende wurden durch Beamte der Bundespolizei Ebersbach mehrere unerlaubt eingereiste bzw. aufhältige Ukrainer festgestellt. Der erste Fall kam am 16. November 2019 in Zittau ans Licht, als durch eine Streife der Gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz ein ukrainischer Kleintransporter angehalten und kontrolliert wurde. Die Insassen, drei ukrainische Männer im Alter von 19, 28 und 38 Jahren gaben an, sich zu touristischen Zwecken in Deutschland aufgehalten zu haben. Wo sie genau waren, wussten sie allerdings nicht. Die Nachschau in den mitgeführten Sachen brachte dann einen ganz anderen Aufenthaltsanlass ans Licht - sie haben unerlaubt in Deutschland gearbeitet. Die dafür erforderlichen Dokumente konnten sie nicht vorweisen. Gegen alle drei wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Ebenfalls am 16. November 2019 wurde ein ukrainischer Reisebus in Bautzen kontrolliert. Auffällig hierbei waren ein 32-jähriger und eine 35-jährige Ukrainerin. Der junge Mann gab auf Befragen an, dass er in den letzten drei Monaten in Deutschland gearbeitet hat, ohne die erforderlichen Dokumente zu besitzen. Somit war sofort klar, dass er sich unerlaubt in Deutschland aufgehalten hat. Den Arbeitslohn in Höhe von 4.700,00 EUR führte er mit sich. Davon wurden 4.200,00 EUR beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Auch die Hintermänner der unerlaubten Arbeitsaufnahme hat die Bundespolizei im Blick. Die junge Frau gab an, sich in Belgien aufgehalten zu haben.
Beweise dafür konnte sie nicht vorlegen, es wurden allerdings Hinweise gefunden, dass sie ebenfalls unerlaubt in Deutschland gearbeitet hat. Auch hier beschlagnahmte die Bundespolizei insgesamt 700,00 EUR illegal erworbener Arbeitslohn und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Der dritte Fall des Wochenendes ereignete sich am 18. November 2019 gegen 02:45 Uhr in Bautzen. Hier geriet ein polnischer Reisebus in die Polizeikontrolle. Bei einem im Bus sitzenden 37-jährigen Ukrainer stellte sich heraus, dass das litauische Visum in seinem Reisepass abgelaufen war. Somit hätte er vor Ablauf des Visums ausreisen und dann wieder neu einreisen müssen, um sich erlaubt in Deutschland aufzuhalten. Das war nicht sein einziges Problem, denn bei der Nachschau im mitgeführten Gepäck wurden auch hier Anhaltspunkte gefunden, welche auf eine unerlaubte Arbeitsaufnahme schließen lassen. Auch in diesem Fall wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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