19.11.2019 – 17:23, Polizeipräsidium Konstanz, Konstanz-Dettingen/Landkreis Konstanz (ots)
Weitere Erkenntnisse zum Verdacht des Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften vom vergangenen Wochenende
Nach aktuellen Erkenntnissen des Veterinäramts beim Landratsamt Konstanz wurden die Kälber am Samstagvormittag, den 16. November 2019, in Norddeutschland verladen und sind am Abend desselben Tages gegen 22:00 Uhr in Dettingen angekommen. Nach den vorliegenden Unterlagen sind die Kälber über zwei Wochen alt und durften transportiert werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass bei Langstreckentransporten (über acht Stunden) spezielle Fahrzeuge mit Lüftung und Tränken eingesetzt werden. Welche Art von Tiertransporter für diese Fahrt eingesetzt wurde, wird derzeit mit den für den Firmensitz des Spediteurs zuständigen Behörden ermittelt. Nach neun Stunden müssen die Kälber während einer mindestens einstündigen Pause mit Elektrolyttränke getränkt werden. Diese Versorgung der Kälber hat nach derzeitigen Erkenntnissen nicht stattgefunden.
Bei der Zufahrt zum Stall bei Dettingen blieb der Tiertransport im morastigen Boden stecken. Die Tiere wurden dann erst im Laufe des nächsten Tages aus dem Anhänger ausgeladen und in der völlig unzureichenden Stallung untergebracht. Erst nach Alarmierung der Polizei und des Veterinäramtes des Landratsamtes Konstanz erfolgte eine Versorgung der Kälber.
Insgesamt sind bisher zehn tote Kälber zu vermelden. Zwei Tiere waren bereits beim Eintreffen des Veterinäramtes verendet. Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich keine Aussage zur Todesursache dieser Kälber treffen. Hier wartet das Veterinäramt noch das Sektionsergebnis ab. Sieben Kälber mussten am Sonntag, den 17. November 2019, eingeschläfert werden, da sie nicht ohne Leiden weiterleben konnten. Gestern Abend musste ein weiteres Kalb eingeschläfert werden. Der Verbleib eines der vierzig Kälber, das nicht in Dettingen angekommen ist, wird derzeit ermittelt.
Die zuständigen Behörden in den Landkreisen, aus denen die Tiere nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen stammen, wurden gestern informiert. Anhand der Ohrmarken der Kälber kann nachverfolgt werden, in welchem Bestand sie geboren wurden. Der Abgleich der Ohrmarken mit den Pässen der Kälber und die Ermittlung im HIT (bundesweite Datenbank zur Bestandermittlung von Kühen und Rindern) dauert an.
Die Kälber werden jetzt auf einem Hof im Landkreis Konstanz aufgepäppelt und tierärztlich betreut. Wenn sie wieder gesund sind, werden sie durch das Veterinäramt verkauft. Der Verkaufserlös wird zur Deckung der Unterbringungs-, Futter- und Tierarztkosten verwendet. Der Rest der für den Landkreis Konstanz entstandenen Kosten wird dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wie hoch sich die Kosten belaufen werden, kann momentan nicht abgeschätzt werden.
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth, Tel. 07531/280-2000, für die Staatsanwaltschaft Konstanz,
Jens Bittermann, stv. Pressesprecher, Tel. 07531/800-1307, für das Landratsamt Konstanz,
Polizeihauptkommissar Oliver Weißflog, Tel. 07531/995-1012, für das Polizeipräsidium Konstanz.
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