Brandstiftungsserie Gessertshausen – Festnahme eines Tatverdächtigen
20.11.2019, PP Schwaben Nord
Brandstiftungsserie Gessertshausen - Festnahme eines Tatverdächtigen
Gessertshausen (Lkr. Augsburg) - Die Polizeiinspektion Zusmarshausen sowie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Nord berichteten seit Anfang August 2019 wiederholt über eine Brandstiftungsserie im Gemeindebereich Gessertshausen. Zuletzt kam es am Sonntag, 17.11.19, gegen 01:40 Uhr zu einem Feuerwehreinsatz in Gessertshausen, als dort ein mit einer Plane abgedeckter Holzstapel in Brand geriet (Pressemeldung vom 17.11.19).
--- In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Augsburg ---
Weitere Links Pressebericht vom 11.08.2019 »
Pressebericht vom 22.09.2019 »
Pressebericht vom 21.10.2019 »
Der durch die Brände entstandene Gesamtschaden beläuft sich nach derzeitigen Schätzungen jedenfalls auf einen sechsstelligen Betrag.Zwischenzeitlich wurde von privater Seite wegen drei Brandlegungen, welche dieser Serie zuzuordnen sind, für tataufklärende Hinweise eine Belohnung in Höhe von 10.000 EUR ausgelobt (Pressemeldung 2320 vom 21.10.19).Nach umfangreichen Ermittlungen konnten die Brandermittler der Kriminalpolizeiinspektion Augsburg am 19.11.19 einen dringend tatverdächtigen 17-jährigen Jugendlichen aus dem Gemeindebereich Gessertshausen festnehmen. Die Hintergründe der Tathandlungen des Beschuldigten sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen.Zum jetzigen Ermittlungsstand kann ausgeschlossen werden, dass der Jugendliche mit dem Brand am 25.09.19 im sozialpädagogischen Zentrum Gessertshausen (Pressemeldung 2125 vom 25.09.19) in Verbindung steht. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei hierzu laufen parallel weiter.Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg erließ die zuständige Jugendermittlungsrichterin am Amtsgericht Augsburg am 20.11.19 Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts der Brandstiftung und der Sachbeschädigung. Da der jugendliche Beschuldigte ein umfangreiches Geständnis abgelegte und sich einsichtig zeigte, konnte der Haftbefehl gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt werden.Weitere Auskünfte können zum derzeitigen Ermittlungsstand nicht gemacht werden.