21.11.2019 – 10:32, Polizeiinspektion Hildesheim, Hildesheim (ots)
HILDESHEIM-(kri)-Am 19.11.2019 wurden bei einer Überprüfung einer Wohnung in der Peiner Straße in Hildesheim zwei Personen festgestellt, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten und der Prostitution nachgingen.
Bei umfangreichen Recherchen stellten Mitarbeiter des Landkreises Hildesheim ein Wohnungsbordell, welches nicht ordnungsgemäß angemeldet ist, fest. Anschließend besprachen sie mit ihren Kooperationspartnern der Polizeiinspektion Hildesheim die vorliegenden Erkenntnisse und legten eine Vorgehensweise fest. So wurde bereits vor zwei Wochen die Wohnung in der Peiner Straße überprüft. Der Verdacht bestätigte sich, zwei Personen wurden angetroffen, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Sie wurden abgeschoben.
Am Dienstag, 19.11.2019, wurden die Räumlichkeiten von Landkreismitarbeitern und Polizeibeamten erneut aufgesucht. Zwei weibliche Personen konnten angetroffen und kontrolliert werden. Auch hier bestätigte sich die Annahme, dass sich die Frauen illegal in Deutschland aufhalten und ohne Arbeitserlaubnis dem Prostitutionsgewerbe nachgehen. Die 42- und 44- jährigen Frauen nutzten die Wohnung als Etablissement. Hinweise auf Zwangsprostitution hatten sich nicht ergeben.
Die Frauen wurden festgenommen und die Maßnahmen zur Abschiebung wurden eingeleitet. Das Amtsgericht ordnete zeitgleich auf Antrag der Staatsanwaltschaft zur Sicherung des Strafverfahrens die Zahlung einer Sicherheitsleistung an. Der dreistellige Betrag wurde von den Thailänderinnen bezahlt.
Dem Eigentümer droht nun von Seiten des Landkreises Hildesheim ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Betreibens eines Prostitutionsgewerbes ohne die erforderliche Erlaubnis.
Ermittler der Polizei und Mitarbeiter des Landkreises Hildesheim werden auch in Zukunft in enger Zusammenarbeit unerlaubte Wohnungsbordelle aufspüren und kontrollieren.
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