27.11.2019 – 10:49, Kreispolizeibehörde Borken, Borken (ots)
Mehr als nur eine Bagatelle stellt die Fahrt eines 17 Jahre alten Bocholters mit seinem Motorroller dar: Weil der Jugendliche keine Fahrerlaubnis besitzt, kommen jetzt die Folgen einer Strafanzeige auf ihn zu. Polizeibeamte hatten ihn am Dienstag gegen 12.15 Uhr auf der Bocholter Straße in Borken kontrolliert - ihnen war aufgefallen, dass der 17-Jährige deutlich schneller als mit 25 km/h unterwegs war. Doch die dafür erforderliche Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen. Für ein bauartbedingt maximal 45 km/h schnelles Kleinraftrad hätte der Bocholter jedoch einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM vorlegen müssen. Damit war für den jungen Mann nicht nur die Weiterfahrt beendet.
Die Strafanzeige gegen ihn kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen - der Gesetzgeber hat dafür einen Rahmen gesetzt, der von der Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe reicht. Probleme kann es aber auch geben, wenn der Betroffene später einen Führerschein erwerben will. Denn wenn es zu einer Sperre kommt, droht eine Wartezeit, bis das überhaupt möglich ist. Kommt es gar zu einem Unfall, können auf den Fahrer zudem noch Regressforderungen seiner Versicherung zukommen, wenn er keine Fahrerlaubnis besessen hat.
Nicht zuletzt hat es einen Grund, warum für das Führen bestimmter Fahrzeuge erst der Erwerb einer passenden Erlaubnis als Voraussetzung gilt. Denn damit einher geht eine Ausbildung, die die Kenntnisse und Grundlagen schafft, um mit einem solchen Kraftfahrzeug sicher am Straßenverkehr teilzunehmen - und nicht als rollendes Risiko für sich und andere unterwegs zu sein. All das zeigt: Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eben kein Kavaliersdelikt dar - nur wer es nicht tut, zeigt sich seiner Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern bewusst.
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Thorsten Ohm
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