04.12.2019 – 13:30, Bundespolizeiinspektion Ebersbach, Bautzen (ots)
So sollte es sein, allerdings hielten sich zwei ukrainische Frauen im Alter von 42 und 62 Jahren am 3. Dezember 2019 nicht daran. Sie wurden um 11:15 Uhr als Insassen eines polnischen Kleintransporters auf der BAB 4 Höhe Bautzen durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert, als sie auf dem Weg in Richtung Landesinnere waren. Bei der Kontrolle händigten beide ihren gültigen biometrischen ukrainischen Reisepass aus, welcher die Frauen auch zum Aufenthalt in Deutschland zu touristischen Zwecken berechtigt. Als die Beamten jedoch nach dem Ziel und Zweck der Reise fragten, bekamen sie nur einen handgeschriebenen Zettel ausgehändigt, auf welchem sich deutsche Adressen befanden. Die Frauen gaben an, an diesen Adressen arbeiten zu wollen. Da die erforderlichen Dokumente zur Arbeitsaufnahme nicht vorgelegt werden konnten, war die Reise hiermit beendet, ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und beide wurden nach Polen zurückgeschoben.
Nur ein paar Stunden später, um 17:00 Uhr, gerieten drei ukrainische Männer ins Visier von Bundespolizisten. Sie waren Insassen eines Reisebusses, welcher auf dem Weg von Deutschland nach Polen war und in Niederseifersdorf kontrolliert wurde. Auch hier konnten sich alle Männer mit gültigen biometrischen ukrainischen Reisepässen ausweisen, jedoch passten die gemachten Angaben über Reiseziel und Zweck nicht so richtig zueinander. Eine Nachschau im mitgeführten Gepäck brachte dann die Wahrheit ans Licht, sie haben in Deutschland unerlaubt gearbeitet. Gegen alle Drei wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und es wurden 1.400,00 EUR unerlaubt erworbenes Arbeitsentgelt beschlagnahmt.
Und da aller guten Dinge drei sind, erbrachte die Kontrolle eines litauischen Kleinbusses gegen 19:00 Uhr auf dem Parkplatz Wacheberg noch die Feststellung eines 28-jährigen Moldawiers. Auch dieser gab an, sich nur zu touristischen Zwecken in Deutschland aufgehalten zu haben. Allerdings ergab die Nachschau in seinen mitgeführten Sachen dann einen anderen Aufenthaltsgrund, er hat ebenfalls schwarz gearbeitet. Gegen ihn wurde auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und 1.500,00 EUR unerlaubt erworbenes Arbeitsentgelt beschlagnahmt.
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