Kontrollen an der Zuckerfabrik

POL-DN: Kontrollen an der Zuckerfabrik
06.12.2019 – 13:12, Polizei Düren, Jülich (ots)

Nach den gemeinsamen Kontrollen vom 13.11.2019 wurden am 05.12.2019 erneut Anlieferfahrzeuge zur Zuckerfabrik zusammen mit dem Hauptzollamt Aachen kontrolliert. Während der Zoll seine Schwerpunkte auf den Bereich Schwarzarbeit, Mindestlohn und diverse Betrugsarten im Lohnsektor legte, wurden durch die Polizei erneut die technischen Vorrichtungen der Fahrzeuge, Sozialvorschriften, sowie verhaltensrechtliche Bereiche der Straßenverkehrsordnung kontrolliert.

Das Fahrzeugaufkommen war im Vergleich zum ersten Kontrolltermin geringer. So wurden diesmal 23 Lkw und 11 Traktoren angehalten und kontrolliert. Im Gegensatz zum ersten Termin wurden diesmal aus polizeilicher Sicht weniger Verstöße festgestellt. Außer einem verlorenen Kennzeichen, zwei nicht gesteckten Fahrerkarten, zwei fehlenden 40km/h Schildern an landwirtschaftlichen Anhängern, einer schlechten Ladungssicherung, einer defekten Bremsanlage und zwei mangelhaften Reifen konnten keine weiteren Verstöße beanstandet werden. Aussagen über Verstöße bei Sozialvorschriften können noch nicht getroffen werden, die Auswertung dauert an.

Bemerkenswert bleibt die Situation, als ein Landwirt mit seinem Traktor mit Anhänger in die Kontrollstelle einfuhr und beim Bremsen einige Rüben vom Hänger fielen und diese den Beamten von Zoll und Polizei vor die Füße kullerten. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass ein Teildefekt der Bremsanlage des Anhängers vorlag, der Anhänger mit einem 25km/h Schild ohne Folgekennzeichen geführt wurde und ein Anhängerreifen so weit abgenutzt war, dass gar kein Profil erkennbar war. Die Äußerung des Landwirtes zu dem mangelhaften Zustand seines Anhängers war lediglich: "Wer soll dat denn bezahlen, die Rübe kost 2,50EUR." Aufgrund der geringen Geschwindigkeit von 25km/h wurde dem Landwirt gestattet, nach dem Abladen mit dem leeren Anhänger zurück zu seinem Hof zu fahren. Als der Landwirt die Rübenfabrik verließ, fuhr er vor einem Zivilfahrzeug des Zoll. Hier wurde festgestellt, dass sich der Landwirt nicht an die 25km/h hielt, sondern munter mit 40km/h nach Hause fuhr, so dass hier im Nachhinein noch ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu seiner Verstoßliste hinzukommt.

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