06.12.2019 – 10:32, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Gegen 13.30 Uhr sah eine Polizeistreife einen Kleinkraftroller in der Lindenstraße fahren. Die Polizei stoppte den 16-jährigen Fahrer. Bei der Kontrolle stellten die Beamten technische Veränderungen an dem Peugeot Roller fest. Die war nicht eingetragen. Dadurch erlosch die Betriebserlaubnis für den Roller. Der 16-Jährige hätte für die Fahrt einen Führerschein benötigt. Er konnte lediglich eine Mofa Prüfbescheinigung vorzeigen. Weiterhin stellten die Beamten fest, dass an dem Roller ein Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug angebracht war. Somit bestand auch kein Versicherungsschutz. Weiterfahren durfte der 16-Jährige nicht mehr.
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