29-Jähriger hantiert mit selbstgebautem Brandsatz – keine Verletzten – Haftbefehl erlassen
10.12.2019, PP Niederbayern
29-Jähriger hantiert mit selbstgebautem Brandsatz - keine Verletzten - Haftbefehl erlassen
LANDSHUT. Am Sonntag, 08.12.2019, gegen 18.00 Uhr, warf ein 29-Jähriger einen selbstgebauten Brandsatz vor sich auf den Boden, er befand sich dabei alleine auf der Terrasse seines Nachbarn. Die brennende, mit Benzin gefüllte Plastikflasche kam in der angrenzende Grünfläche zum Liegen. Der dadurch entstandene Brand konnte von der eintreffenden Polizeistreife gelöscht werden. Der Tatverdächtig wurde wegen des Verdachts der versuchten schweren Brandstiftung vorläufig festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Am Sonntag, 08.12.2019, gegen 18.00 Uhr, wurde der Einsatzzentrale der Polizei mitgeteilt, dass in der Niedermayerstraße, beim dortigen Studentenwohnheim, ein Brandsatz auf eine Terrasse geworfen worden war. Beim Eintreffen der Polizeistreife wurde eine in der Grünfläche vor dem Gebäude liegende brennende Plastikflasche festgestellt, diese konnte von den Polizeibeamten gelöscht werden. Der Tatverdächtige wurde aufgrund mehrerer Zeugenaussagen schnell ermittelt. Er hielt sich in seiner Wohnung auf, welche sich direkt über der des Geschädigten befand. Nach derzeitigen Ermittlungsstand begab sich der erheblich alkoholisierte 29-Jährige auf die Terrasse des Nachbarn. Hier brachte er zunächst Benzin aus und zündete es an. Im Anschluss warf er einen selbstgebauten Brandsatz auf die Terrasse, der in der angrenzenden Grünfläche zum Liegen kam. Verletzt wurde dadurch niemand und es entstand nur geringer Sachschaden. Die Kriminalpolizei Landshut hat in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Landshut die weiteren Ermittlungen übernommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut wurde der 29-Jährige gestern (09.12.2019) dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Landshut vorgeführt. Hier gab der Tatverdächtige an, dass er niemanden verletzen wollte, warum er die Tat begangen hatte, konnte er nicht sagen. Durch den Ermittlungsrichter erging Haftbefehl, der Tatverdächtige wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Pressesprecher, Markus Fink, PHK, 09421-868-1015