Schwalmstadt und Volkmarsen: Durchsuchungen bei drei Tatverdächtigen nach Einbruch in Shisha-Bar – Polizei stellt Beweismittel sicher

POL-HR: Schwalmstadt und Volkmarsen: Durchsuchungen bei drei Tatverdächtigen nach Einbruch in Shisha-Bar - Polizei stellt Beweismittel sicher
16.12.2019 – 09:39, Polizei Homberg, Homberg (ots)
   - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Marburg und 
     der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 16.12.2019 - 

Schwalmstadt und Volkmarsen

Durchsuchungen bei drei Tatverdächtigen nach Einbruch in Shisha-Bar in Schwalmstadt - Polizei stellt Beweismittel sicher

Am vergangenen Dienstag, 10.12.2019, vollstreckten Beamte der Polizeidirektion Schwalm-Eder insgesamt vier Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts des Einbruchsdiebstahls in eine Shisha-Bar in Schwalmstadt-Treysa im vergangenen Oktober (wir berichteten von dem Einbruch am 28.10.2019).

Die drei Tatverdächtigen, es handelt sich um eine Frau und zwei Männer im Alter von 27 - 37 Jahren, stehen im Verdacht, am 25.10.2019 in die Shisha-Bar in der Bahnhofstraße in Schwalmstadt-Treysa eingebrochen zu sein.

In den Räumlichkeiten der Bar wurden mehrere Spielautomaten aufgebrochen und die darin befindlichen Zählwerke und Wertgelasse mit Bargeld in unbekannter Höhe entwendet. An mehreren Automaten entstand zusätzlich hoher Sachschaden.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei in Homberg richteten sich gegen die drei Tatverdächtigen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Marburg erließ das Amtsgericht Marburg Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Tatverdächtigen.

Am Dienstagvormittag wurden zwei Wohnungen in Volkmarsen, eine Wohnung in Frielendorf-Obergrenzebach und eine in Schwalmstadt-Treysa von Beamten der Polizeidirektion Schwalm-Eder durchsucht. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten die Beschuldigten festgenommen sowie entsprechende Beweismittel aufgefunden und sichergestellt werden.

Eine 31-jährige Tatverdächtige und ein 27-jähriger Tatverdächtiger wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt, da keine ausreichenden Haftgründe vorlagen. Der 37-jährige Beschuldigte wurde zurück in eine Maßregelvollzugseinrichtung verbracht, in der er wegen einem anderen Strafverfahren untergebracht worden war. Die ihm in diesem Verfahren gewährte Dauerbeurlaubung vom Maßregelvollzug wurde aufgrund der neuerlichen Tatvorwürfe widerrufen.

Weitere Auskünfte erteilt ausschließlich die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Marburg, Tel. 06421- 290222.

Markus Brettschneider			Timo Ide
Pressesprecher				Pressesprecher
Polizeidirektion Schwalm-Eder		Staatsanwaltschaft Marburg 

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