Durchfahrt verboten – erst recht ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss

POL-NE: Durchfahrt verboten - erst recht ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss
19.12.2019 – 15:52, Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, Neuss (ots)

Am Donnerstagmittag (19.12.) fiel einem Motorradpolizisten ein Auto auf, dessen Fahrer, entgegen des Verbots der Durchfahrt, das Obertor passierte. Um den Verkehrsverstoß zu ahnden, hielt der Beamte den Wagen bei nächster Gelegenheit an.

Der kontrollierte Autofahrer, ein 38-jähriger Neusser, wurde sichtlich unruhig. Nach anfänglichen Ausflüchten, der Führerschein läge zuhause, räumte der Mann kurz darauf ein, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Doch das war nicht der einzige Grund für seine Nervosität: Im weiteren Gespräch stellte sich heraus, dass der Neusser nach eigenen Angaben am Vortag einen Joint geraucht hatte. In Folge dessen wurde eine Blutprobenentnahme auf der Wache fällig. Im Anschluss musste der Neusser seinen Weg zu Fuß fortsetzen, denn das Führen von Kraftfahrtzeugen untersagten die Beamten.

Den 38-Jährigen erwarten nun Ermittlungsverfahren wegen

- des Fahrens unter Drogeneinfluss

- des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

- der Missachtung des Durchfahrtverbotes

- und des Besitzes von Betäubungsmitteln. 

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