02.01.2020 – 09:21, Polizei Gelsenkirchen, Gelsenkirchen (ots)
Gleich vier Haftbefehle vollstreckte die Gelsenkirchener Polizei in den letzten beiden Tagen. Am Mittwoch, 1. Januar 2020, gegen 23 Uhr, nahmen Polizisten an der Graslitzer Straße einen 38-Jährigen fest. Gegen den Gelsenkirchener bestand ein Haftbefehl nach Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er muss jetzt seine dreijährige Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt absitzen. Da der Mann bei der Festnahme Drogen bei sich hatte, erwartet ihn jetzt ein neues Strafverfahren. Am Dienstag, 31. Dezember 2019, gegen 11.15 Uhr, kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung auf der Hohenzollernstraße einen Autofahrer. Der 30-Jährige war zuvor aufgefallen, weil er während der Fahrt mit seinem Handy telefonierte. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Gelsenkirchener keine Fahrerlaubnis besitzt. Zudem wurde er mit zwei Haftbefehlen, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gesucht. Er musste die Polizisten zur Wache begleiten. Nachdem er dort die ersatzweise geforderte Geldstrafe bezahlt hatte, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Er kann jetzt mit einem neuen Strafverfahren rechnen. Ebenfalls bei einer Verkehrskontrolle am Dienstag, 31. Dezember 2019, gegen 10.05 Uhr, überprüften Polizisten einen 41-Jährigen auf der Koloniestraße. Gegen den Gelsenkirchener lag ein Haftbefehl wegen Betruges vor. Da der Gesuchte die ersatzweise geforderte Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er ins Polizeigewahrsam gebracht. Wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz lag gegen einen 58-jährigen Mann aus Recklinghausen ein Haftbefehl vor. Der wurde am frühen Dienstagmorgen, 31. Dezember, gegen 3.30 Uhr, auf der Alfred-Zingler-Straße überprüft und anschließend mit zur Wache genommen.
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